Parlament (Albenien)

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Das albenische Parlament bildet die Legislative Albeniens und hat seinen Sitz im Regierungsgebäude in Ähm. Es setzt sich aus 3 Kammern (Gemeinschafts-, Volks- und DefiNationenrat) zusammen, die gemeinsam debattieren und getrennt abstimmen. Die Gesamtzahl der Mitglieder beläuft sich auf 284.

Parlamentssaal[Bearbeiten]

Die Leitung der Debatten übernimmt der Wahlleiter, welcher am Kopf des Saals sitzt. Rechts neben ihm sitzt der Protokollführer, links der Vors. Minister. Vor dem Wahlleiter sitzen die Reganden oder deren Sekretäre. Die Parlamentarier sind in einem Halbkreis vor dem Wahlleiter platziert, wobei die Sitzplätze nach Parteien verteilt werden und diese wiederum nach Kammern, Volksräte sitzen zuvorderst, die Gemeinschaftsräte zuhinterst. Die Fraktionschefs oder Parteivorsitzenden haben einen Platz in der ersten Reihe vor ihrem Parteiflügel. Der Volksrat und der DefiNationenrat sind in vier Blöcke aufgeteilt, der Gemeinschaftsrat in zwei. Links vom Wahlleiter befindet sich die Tür zum Abstimmungssaal des Gemeinschaftsrates, rechts die zum Saal des DefiNationenrates. Der Volksrat stimmt im Parlamentssaal ab.

Politische Macht[Bearbeiten]

Das Parlament hat in Albenien relativ viel Macht. Es kann den Vorsitzenden Minister zwar nicht durch ein Misstrauensvotum absetzen, allerdings kann es ihn alle 3 Monate abwählen. Jeder Parlamentarier darf einen Gesetzesentwurf einbringen oder eine Diskussion beantragen. Die meisten Entwürfe stammen tatsächlich nicht aus der Regierung sondern aus den verschiedenen Fraktionen. Der Regandenrat wird als Exekutivorgan im wörtlichen Sinne verstanden. Er führt die Gesetze, welche das Parlament beschlossen hat, aus.

Da seit Jahren vier Parteien (SPAL, SLP, LA, APAV) etwa gleich stark im Parlament vertreten sind, ist eine Koalition nur unter Einbeziehung von mindestens drei der vier grossen Parteien möglich. Da die Regierung aber nicht so prägend für den politischen Kurs sind, wird auf Koalitionen (v.a. mit Koalitionsvertrag) verzichtet.

Die Kammern[Bearbeiten]

Allgemein kann gesagt werden, dass der Gemeinschaftsrat die Bezirksregierungen und der Volksrat die Bevölkerung der Bezirke vertritt. Der DefiNationenrat gilt als Bindeglied, da jeder Bezirk eine konstante Anzahl Sitze zur Verfügung hat. Die Kammern werden nicht nummeriert, das heisst es gibt keine "erste" Kammer.

Gemeinschaftsrat[Bearbeiten]

Der Gemeinschaftsrat, besteht aus 50 Mitgliedern, aus jedem Bezirk 5 Vertreter. Diese sind nicht vom Volk gewählt, sondern von der Regierung des jeweiligen Bezirks gestellt. Daher ist der Wahlrythmus abhängig vom Wahlrythmus der einzelnen Bezirksregierungen. Ein Gemeinschaftsrat ist mindestens so lange im Amt, wie eine Legislaturperiode in seinem Bezirk andauert. Er muss offiziell von der Bezirksregierung abgestzt und durch einen neuen Abgeordneten ersetzt werden.

Laut Verfassung sind alle Gemeinschaftsräte unabhängig von der jeweiligen Bezirksregierung. Allerdings ist es nicht sicher, dass man wiederernannt wird, wenn man zum Missfallen der Bezirksregierung abstimmt. Meistens ist eine Partei in einem Bezirk nur zu Koalitionsarbeit bereit, wenn sie einen entsprechenden Anteil an Gemeinschaftsräten entsenden darf. Somit ernennt die Regierung meist 2 Abgeordnete der regierenden Partei, den Rest anhand der Sitzverteilung im Parlament.

Volksrat[Bearbeiten]

Der Volksrat besteht aus 148 Mitgliedern. Jeder Bezirk erhält anhand der Bevölkerung eine entsprechende Anzahl Sitze, grob gesagt: pro 80'000 Einwohner 1 Sitz im Volksrat. Der Volksrat wird alle 4 Jahre anhand des Listenwahlrechts neu gewählt.

Da der Volksrat die prozentuale Wähleranteile am besten wiederspiegelt und im allgemeinen Parteien (Listen) und nicht Kandidaten gewählt werden, beansprucht die Partei mit den meisten Sitzen im Volksrat meist auch den Sitz des Vorsitzenden Ministers. Momentan besitzen aber zwei Parteien die meisten Sitze. Aus die Streitigkeiten zwischen der APAV und der SPAL ging die LA, welche am meisten Sitze im DefiNationenrat besitzt, als lachende Dritte hervor, da sie mit Flavian Bolled den Vorsitzenden Minister der vorherigen Legislaturperiode zur Wahl stellte.

Entscheide im Volksrat werden oft durch die kleineren Parteien entschieden, da die grossen vier ein Kräftegleichgewicht bilden. Vor allem die Grüne Partei kann dadurch oft ihre Anliegen durchsetzen.

DefiNationenrat[Bearbeiten]

Der DNR hat pro Bezirk 9 Abgeordnete, also insgesamt 90 Mitglieder. Er wird, gleich wie der Volksrat, alle 4 Jahre neu gewählt. Die Bezeichnung "DefiNationenrat" (DNR) ist veraltet und stammt aus der Gründungszeit Albeniens und hat nichts mehr mit den Vereinten DefiNationen zu tun. Die Kandidaten eines Bezirks werden nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Diejenigen 9 Personen, welche die meisten Stimmen erhielten, gelten als gewählt. Bis 1998 wählte man noch nationale Kandidaten, wobei die Sitzanzahl weitaus kleiner war. Dann wurde das System auf Bezirkskandidaten umgestellt. Allerdings wähle man schon zuvor nur Kandidaten, welche aus dem eigenen Bezirk stammten.

Aktuelle Sitzverteilung[Bearbeiten]

Gemeinschaftsrat
Partei Sitze Prozent
SPAL 12 24%
SLP 15 30%
LA 13 26%
APAV 10 20%
DefiNationenrat
Partei Sitze Prozent
SPAL 18 20%
Grüne 6 6.7%
KOSAP 3 3.3%
EF 4 4.4%
SLP 16 17.8%
AEG 2 2.2%
LA 19 21.1%
KCP 3 3.3%
APAV 16 17.8%
RU 1 1.1%
PUA 2 2.2%
Volksrat
Partei Voller Name Sitze Prozent
SPAL Soziale Partei Albeniens 28 18.9%
Grüne Grüne Partei 12 8.1%
KOSAP Kommunistisch Orientierte Sozialistische Arbeiterpartei 5 3.4%
EF Emanzipatorische Frauenpartei 4 2.7%
SLP Sozialliberale Partei 27 18.2%
AEG Albenische Eisgesellschaft 4 2.7%
Parteilos 2 1.3%
LA Liberale Albeniens 26 17.6%
KCP Konservative Christkatholische Partei 6 4.1%
APAV Albenische Partei des Volkes 28 18.9%
RU Royale Union 3 12%
PUA Partei für ein unabhängiges Albenien 3 2%

Wahlen und Abstimmungen[Bearbeiten]

Wahlen und Abstimmungen werden vom Wahlleiter eingeleitet und beendet. Dieser wird alle 3 Monate vom Parlament gewählt. Die Abstimmungen finden in einzelnen Kammern statt, Wahlen werden im Parlamentsaal abgehalten. Der Volksrat hat keine Kammer in der abgestimmt wird. Bei einer Abstimmung wird die Sicht von der Zuschauertribüne versperrt und die Volksräte stimmen per Handzeichen im Parlamentssaal ab.

Nötige Mehrheit[Bearbeiten]

Bei einer Gesetzesvorlage ist eine 2:1 Kammermehrheit erforderlich, bei einer Verfassungsänderung oder verfassungsähnlichen Gesetzen eine 3:0 Kammermehrheit. Innerhalb der Kammern gilt eine Vorlage mit 50% der Stimmen angenommen, bei einer Verfassungsänderung sind 2/3 nötig.

Ist das Volk, genauer gesagt einige Bevölkerungsgruppen, mit einem Abstimmungsausgang nicht einverstanden, kann mithilfe von 5% der Unterschriften aller Einwohner ein Contras bewirkt werden. Dann stimmt das Volk noch einmal über die Vorlage ab. Wobei das Volk dann einen Wert von zwei Kammern hat, das heisst es kann nur wirken wenn ein 2:1 Kammerentscheid gefällt wurde. Stimmen alle drei Kammern gleich, so kann kein Contras ergriffen werden.

Gesetzesvorlagen[Bearbeiten]

Jeder volljährige Bürger kann beim Regandenrat eine Gesetzesvorlage oder ein Diskussionantrag einreichen. Der Regandenrat bearbeitet diese Vorlage und stimmt über deren Relevanz ab. Wird er als relevant empfunden, wird die Vorlage vor das Parlament gelegt.

Tagesordnung[Bearbeiten]

Grundsätzlich werden Debatten vom Wahlleiter begonnen, steht ein Bürgerantrag zur Debatte, beginnt der Vors. Minister. Ist eine Debatte abgeschlossen, steht es jedem Parlamentarier frei, einen Antrag zu stellen oder eine Diskussion zu beginnen. Diese ungeschriebene Regelung führt aber meistens zu wilden Diskussionen, was meist in einem Chaos endet.

Parlamentarier[Bearbeiten]

Ein Parlamentarier bleibt in eine ganze Amtszeit lang im Amt, es sei denn er stirbt, bürgert aus oder wird durch ein richterliches Urteil seines Amtes enthoben. Allerdings besteht für Gemeinschaftsräte die Gefahr, dass sie bei Neuwahlen der Regierung in ihrem Bezirk abgesetzt werden. Jeder Parlamentarier besitzt ein Büro im Regierungsgebäude oder in einem der angrenzendem Gebäuden.