Vereinigte Kommunistische Liga: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Vertrag über die Gründung der Vereinigten Kommunistischen Liga wurde im Februar 2006 auf einer Konferenz in Dostarusien geschlossen. Er sieht eine einheitliche Außen- und Verteidigungspolitik, sowie die Einrichtung eines Ligarates und eines Nationalitätenrates vor. | |||
Die vier Mitglieder des Ligarats werden von den Bürgern der Mitglieder der VKL direkt gewählt. In den Nationalitätenrat hingegen entsendet jedes Mitglied einen Delegierten. | |||
Anfang 2007 verlies Xinhai aufgrund eines Auschlusses die VKL. Dostarusien und FSR Tauroggen traten kurze Zeit später ebenfalls aus. | |||
==Vertragstext== | |||
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In freier Selbstbestimmung haben die Völker Dostarusiens, Dubans, Ozeanias und Xinhais beschlossen sich zu einer Liga zusammenzuschließen. Eine supranationale Räterepublik ist die notwenige | |||
Konsequenz des sozialistischen Internationalismus und der erste Schritt auf dem Weg zur | |||
sozialistischen Weltrepublik. | |||
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Die Liga betreibt eine einheitliche Außen und Verteidigungspolitik. | |||
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Die Rechte der einzelnen Mitglieder bleiben unangetastet, jedes Land betreibt weiterhin eine | |||
unabhängige Innenpolitik. Die Ligaebene trifft nur Entscheidungen die für alle Mitgliedsländer von Belang sind. | |||
Kapitel II: Politisches System der Liga | |||
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Die Ligaebene besteht aus einem Ligarat und einem Nationalitätenrat. | |||
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Der Ligarat wird von allen Bürgern der Liga regulär auf 2 Monate gewählt, es besteht aber | |||
jederzeit die Möglichkeit durch eine basisdemokratische Abstimmung einzelne Personen oder den | |||
gesamten Ligarat neuzuwählen. Der Ligarat besteht aus 4 Personen. | |||
Artikel 6<br> | |||
Der Nationalitätenrat besteht aus Delegierten die in den Mitgliedsländern gewählt wurden. Jedes | |||
Land entsendet einen Delegierten auf 2 Monate in den Nationalitätenrat wobei jederzeit die | |||
Möglichkeit einer Neuwahl besteht. | |||
Artikel 7<br> | |||
Jeder Bürger der Liga hat in den Räten Rederecht und das Recht Vorschläge einzubringen. | |||
Für die Annahme eines Vorschlags ist eine Mehrheit in beiden Räten notwendig. | |||
Kapitel III: Schlussbestimmungen | |||
Artikel 8<br> | |||
Der Vertrag tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. | |||
Artikel 9<br> | |||
Der Vertrag verliert seine Gültigkeit wenn alle Mitgliedsländer den Übergang zur klassenlosen | |||
Gesellschaft vollzogen haben und zu einer einzigen Kommune verschmolzen sind.</code> | |||
==Flagge der VKL== | |||
http://img361.imageshack.us/img361/3134/vkl4er.jpg | |||
==Links== | |||
http://fidelcastro.fi.funpic.de/wbblite/index.php?sid= |
Aktuelle Version vom 6. März 2007, 22:28 Uhr
Die Vereinigte Kommunistische Liga - kurz VKL - ist ein loser politischer Bund von der Vereinigten Sozialistischen Republik Duban und der FSR Ozeania.
Geschichte und Struktur
Der Vertrag über die Gründung der Vereinigten Kommunistischen Liga wurde im Februar 2006 auf einer Konferenz in Dostarusien geschlossen. Er sieht eine einheitliche Außen- und Verteidigungspolitik, sowie die Einrichtung eines Ligarates und eines Nationalitätenrates vor.
Die vier Mitglieder des Ligarats werden von den Bürgern der Mitglieder der VKL direkt gewählt. In den Nationalitätenrat hingegen entsendet jedes Mitglied einen Delegierten.
Anfang 2007 verlies Xinhai aufgrund eines Auschlusses die VKL. Dostarusien und FSR Tauroggen traten kurze Zeit später ebenfalls aus.
Vertragstext
Präambel:
In freier Selbstbestimmung haben die Völker Dostarusiens, Dubans, Ozeanias und Xinhais beschlossen sich zu einer Liga zusammenzuschließen. Eine supranationale Räterepublik ist die notwenige
Konsequenz des sozialistischen Internationalismus und der erste Schritt auf dem Weg zur
sozialistischen Weltrepublik.
Kapitel I: Grundlagen
Artikel 1
Dostarusien, Duban, Ozeania und Xinhai schließen sich zur Vereinigten Kommunistischen Liga
zusammen.
Artikel 2
Die Liga betreibt eine einheitliche Außen und Verteidigungspolitik.
Artikel 3
Die Rechte der einzelnen Mitglieder bleiben unangetastet, jedes Land betreibt weiterhin eine
unabhängige Innenpolitik. Die Ligaebene trifft nur Entscheidungen die für alle Mitgliedsländer von Belang sind.
Kapitel II: Politisches System der Liga
Artikel 4
Die Ligaebene besteht aus einem Ligarat und einem Nationalitätenrat.
Artikel 5
Der Ligarat wird von allen Bürgern der Liga regulär auf 2 Monate gewählt, es besteht aber
jederzeit die Möglichkeit durch eine basisdemokratische Abstimmung einzelne Personen oder den
gesamten Ligarat neuzuwählen. Der Ligarat besteht aus 4 Personen.
Artikel 6
Der Nationalitätenrat besteht aus Delegierten die in den Mitgliedsländern gewählt wurden. Jedes
Land entsendet einen Delegierten auf 2 Monate in den Nationalitätenrat wobei jederzeit die
Möglichkeit einer Neuwahl besteht.
Artikel 7
Jeder Bürger der Liga hat in den Räten Rederecht und das Recht Vorschläge einzubringen.
Für die Annahme eines Vorschlags ist eine Mehrheit in beiden Räten notwendig.
Kapitel III: Schlussbestimmungen
Artikel 8
Der Vertrag tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Artikel 9
Der Vertrag verliert seine Gültigkeit wenn alle Mitgliedsländer den Übergang zur klassenlosen
Gesellschaft vollzogen haben und zu einer einzigen Kommune verschmolzen sind.
Flagge der VKL