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„Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz – ErdölBevG
===Erdölbevorratungsgesetz===
''Gesetz über die Haltung von Notstandsreserven an Erdöl und Erdölprodukten und über Meldepflichten zur Sicherung der Energieversorgung''
 
1 Mio.t Öl
Da die Lagerstätte von unten durch die Erdwärme geheizt wird, entsteht eine Zirkulation der Flüssigkeit (Konvektion). So bleibt die Zusammensetzung des Öls konstant, weil keine Bestandteile sedimentieren können. Das heißt, dass das Öl über Jahrzehnte hinweg ohne Qualitätseinbußen gelagert werden kann.
 
 
*Siegelgesetz
*Wappengesetz
*Zivilschutzgesetz

Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 02:40 Uhr

Erdölbevorratungsgesetz

Gesetz über die Haltung von Notstandsreserven an Erdöl und Erdölprodukten und über Meldepflichten zur Sicherung der Energieversorgung

1 Mio.t Öl Da die Lagerstätte von unten durch die Erdwärme geheizt wird, entsteht eine Zirkulation der Flüssigkeit (Konvektion). So bleibt die Zusammensetzung des Öls konstant, weil keine Bestandteile sedimentieren können. Das heißt, dass das Öl über Jahrzehnte hinweg ohne Qualitätseinbußen gelagert werden kann.


  • Siegelgesetz
  • Wappengesetz
  • Zivilschutzgesetz