Kaiser von Seyffenstein und seinen Ländereien: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Titels des Kaisers von Seyffenstein und seinen Ländereien tauchte erstmalig im Jahre 1423 auf einer Urkunde auf.Alle Kaiser nutzen seit dieser Zeit den Titel.Der Titel wird nach Tod oder Amtsverzicht des Kaisers an den Kronprinz/die Kronprinzessin vererbt.Aktueller Inhaber ist Kaiser Friedrich Alexander I. von Seyffenstein | Der Titels des Kaisers von Seyffenstein und seinen Ländereien tauchte erstmalig im Jahre 1423 auf einer Urkunde auf.Alle Kaiser nutzen seit dieser Zeit den Titel.Der Titel wird nach Tod oder Amtsverzicht des Kaisers an den Kronprinz/die Kronprinzessin vererbt.Der Titel an sich wäre: Seine Kaiserliche Majestät Der Kaiser von Seyffenstein und seinen Ländereien.Dazu kommen noch zusätzlich vorhandene Titel(Titel der Armee,zusätzliche Adelstitel etc.)Aktueller Inhaber ist Kaiser Friedrich Alexander I. von Seyffenstein. | ||
=== Aktueller Titel === | === Aktueller Titel === | ||
Der Titel lautet in seiner Aktuellen Form wie folgt: | Der Titel lautet in seiner Aktuellen Form wie folgt:Seine Kaiserliche Majestät Friedrich Alexander I. von Seyffenstein, Kaiser und Hüter der Ländereien Seyffensteins |
Aktuelle Version vom 22. Juni 2014, 09:08 Uhr
Der Titels des Kaisers von Seyffenstein und seinen Ländereien tauchte erstmalig im Jahre 1423 auf einer Urkunde auf.Alle Kaiser nutzen seit dieser Zeit den Titel.Der Titel wird nach Tod oder Amtsverzicht des Kaisers an den Kronprinz/die Kronprinzessin vererbt.Der Titel an sich wäre: Seine Kaiserliche Majestät Der Kaiser von Seyffenstein und seinen Ländereien.Dazu kommen noch zusätzlich vorhandene Titel(Titel der Armee,zusätzliche Adelstitel etc.)Aktueller Inhaber ist Kaiser Friedrich Alexander I. von Seyffenstein.
Aktueller Titel
Der Titel lautet in seiner Aktuellen Form wie folgt:Seine Kaiserliche Majestät Friedrich Alexander I. von Seyffenstein, Kaiser und Hüter der Ländereien Seyffensteins