Dreibürgener Kaiser: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Dreibürgener Kaiser''' (fälschlicherweise manchmal auch als "Kaiser von Dreibürgen" bezeichnet) ist das Reichsoberhaupt (Staatsoberhaupt des Reiches) des [[Dreibürgen|Kaiserreiches Dreibürgen]]. Dreibürgen ist heute Erbmonarchie, weshalb der Titel des Dreibürgener Kaisers an den jeweiligen Großherzog von Hohenburg-Lohe weitervererbt wird. | [[Kategorie:Dreibürgen]] | ||
Der '''Dreibürgener Kaiser''' (fälschlicherweise manchmal auch als "Kaiser von Dreibürgen" bezeichnet) ist das Reichsoberhaupt (Staatsoberhaupt des Reiches) des [[Dreibürgen|Kaiserreiches Dreibürgen]]. Dreibürgen ist heute Erbmonarchie, weshalb der Titel des Dreibürgener Kaisers an den jeweiligen Großherzog von Hohenburg-Lohe weitervererbt wird. Amtsinhaber ist Kaiser [[Friedrich Alexander I.|Friedrich Alexander]]. | |||
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Der volle Titel des Dreibürgener Kaisers lautet: ''Seine kaiserliche Majestät von Gottes Gnaden Dreibürgener Kaiser, Herr von Reichstal, Oberster Kolonialherr Ostlands, Neu-Friedrichsruhs und der Nördlichen Inseln | Der volle Titel des Dreibürgener Kaisers lautet: ''Seine kaiserliche Majestät von Gottes Gnaden Dreibürgener Kaiser, Herr von Reichstal, Oberster Kolonialherr Ostlands, Neu-Friedrichsruhs und der Nördlichen Inseln, Oberster Kriegsherr und Beschützer des Reiches.'' | ||
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Nach der Reichsverfassung geht der Titel des Dreibürgener Kaisers nach dem Tod oder der Abdankung des Kaisers, auf den Kronprinzen also in der Regel den ältesten Sohn des Kaisers über. Zur Zeit ist dies Kronprinz [[Friedrich Wilhelm von Hohenburg-Lohe]]. Ungeklärt ist bis heute der Fall der Erbfolge bei einem weiblichen Thronfolger in Hohenburg-Lohe. Dort ist die weibliche Thronfolge ausdrücklich zugelassen, daher würde das älteste Kind des Großherzoges, egal ob es männlich oder weiblich ist, Kronprinz bzw. Kronprinzessin. Die Reichsverfassung geht hierauf doch nicht näher ein. | Nach der Reichsverfassung geht der Titel des Dreibürgener Kaisers nach dem Tod oder der Abdankung des Kaisers, auf den Kronprinzen also in der Regel den ältesten Sohn des Kaisers über. Zur Zeit ist dies Kronprinz [[Friedrich Wilhelm von Hohenburg-Lohe]]. Ungeklärt ist bis heute der Fall der Erbfolge bei einem weiblichen Thronfolger in Hohenburg-Lohe. Dort ist die weibliche Thronfolge ausdrücklich zugelassen, daher würde das älteste Kind des Großherzoges, egal ob es männlich oder weiblich ist, Kronprinz bzw. Kronprinzessin. Die Reichsverfassung geht hierauf doch nicht näher ein. | ||
== Geschichte == | |||
Der Titel des Dreibürgener Kaisers wurde 1874 mit der Reichseinigung geschaffen. Bis 1810 hatte es bereits einen Dreibürgischen König gegeben, der jedoch eher einem losen Bund als einem Föderalstaat vorstand. In völliger Bedeutungslosigkeit wurde das Königtum daher abgeschafft und durch einen Bund mit Präsidium ersetzt. |
Aktuelle Version vom 17. September 2015, 20:18 Uhr
Der Dreibürgener Kaiser (fälschlicherweise manchmal auch als "Kaiser von Dreibürgen" bezeichnet) ist das Reichsoberhaupt (Staatsoberhaupt des Reiches) des Kaiserreiches Dreibürgen. Dreibürgen ist heute Erbmonarchie, weshalb der Titel des Dreibürgener Kaisers an den jeweiligen Großherzog von Hohenburg-Lohe weitervererbt wird. Amtsinhaber ist Kaiser Friedrich Alexander.
Titulatur
Der volle Titel des Dreibürgener Kaisers lautet: Seine kaiserliche Majestät von Gottes Gnaden Dreibürgener Kaiser, Herr von Reichstal, Oberster Kolonialherr Ostlands, Neu-Friedrichsruhs und der Nördlichen Inseln, Oberster Kriegsherr und Beschützer des Reiches. Hinzu kommen die Titel des Hauses Hohenburg.
Thronfolge
Nach der Reichsverfassung geht der Titel des Dreibürgener Kaisers nach dem Tod oder der Abdankung des Kaisers, auf den Kronprinzen also in der Regel den ältesten Sohn des Kaisers über. Zur Zeit ist dies Kronprinz Friedrich Wilhelm von Hohenburg-Lohe. Ungeklärt ist bis heute der Fall der Erbfolge bei einem weiblichen Thronfolger in Hohenburg-Lohe. Dort ist die weibliche Thronfolge ausdrücklich zugelassen, daher würde das älteste Kind des Großherzoges, egal ob es männlich oder weiblich ist, Kronprinz bzw. Kronprinzessin. Die Reichsverfassung geht hierauf doch nicht näher ein.
Geschichte
Der Titel des Dreibürgener Kaisers wurde 1874 mit der Reichseinigung geschaffen. Bis 1810 hatte es bereits einen Dreibürgischen König gegeben, der jedoch eher einem losen Bund als einem Föderalstaat vorstand. In völliger Bedeutungslosigkeit wurde das Königtum daher abgeschafft und durch einen Bund mit Präsidium ersetzt.