Fürst: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Fürstentum''' bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines [[Fürst|Fürsten]].
Ein Fürst ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Monarchien der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen sind. Sein Herrschaftsgebiet wird als Fürstentum bezeichnet. Im weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem (nichtköniglichen) Prinzen steht, aber unter dem Herzog.


Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.
Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.
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===Staatsoberhäupter im Range eines [[Großfürst|Großfürsten]]===
===Staatsoberhäupter im Range eines [[Großfürst|Großfürsten]]===
*[[Dr. Alfred von Cobald]] - Großfürst des [[Vereinigtes Großfürstentum|Vereinigten Großfürstentums]]
*[[Roderich Crippen von Seibelsberg|Michael II. Roderich]] - Großfürst des [[Vereinigtes Großfürstentum|Vereinigten Großfürstentums]]
*[[Theuderich von Corvinus]] - Großfürst des [[Großfürstentums Malinec]]


===Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten===
===Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten===
[[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe]] - Fürst von Auerberg
[[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe]] - Fürst von Auerberg

Aktuelle Version vom 19. September 2015, 21:41 Uhr

Ein Fürst ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Monarchien der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen sind. Sein Herrschaftsgebiet wird als Fürstentum bezeichnet. Im weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem (nichtköniglichen) Prinzen steht, aber unter dem Herzog.

Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.

Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten

Staatsoberhäupter im Range eines Großfürsten

Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten

Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg