Großadministrator: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. September 2015, 21:50 Uhr
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Amtssitz | Irkgard, Irkania | ||
Amtsbezeichnung | Großadministrator | ||
Amtsinhaber | Wolfram Lande | ||
Wahl | ständig | ||
letzte Wahl | 15.03.07 |
Begriff
Der Großadministrator Irkaniens ist der Regierungschef des Irkanischen Reiches und trägt im irkischen den Namen grotadminizstraat. Der Großadministrator ist den Administratoren weisungsbefugt und er kann aus jedem Fachgebiet dem Reichsthing Gesetze zur Verabschiedung vorlegen.
Ausserdem kann der Großadministrator Gesetze erlassen die 7 Tage gelten, diese können in einer Spontansitzung des Reichsthings sofort außer Kraft gesetz werden. Er kann keinesfalls auf die Verfassung Irkaniens Einfluss nehmen, außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Reichsthings.
Wahl
Der Großadministrator wird wie auch die anderen Administratoren vom Reichsthing Irkaniens direkt gewählt. Erstere müssen nicht Mitglied des Reichsthings selbst sein und sind jederzeit abwählbar.
Geschichte
In der ersten Verfassung des neuen Reiches war Großadministrator noch die Bezeichnung für den obersten Militär. Dieses wurde später unter Großadministrator Taake und seinem Nachfolger Lande geändert.