Karolfürst: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Karolfürst''' ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des [[Karolen|Karolreich]]es nach dem [[Zar]]. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit" | |||
Aktuelle Version vom 19. September 2015, 22:26 Uhr
Karolfürst ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des Karolreiches nach dem Zar. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit"