Shōgun: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Nils von Berg (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 19: Zeile 19:
|}
|}


Die Shōgun ist [[Chōwas]] Militärischer Herrscher und als solche Beschützerin des Volkes und Landes.
Die Shōgun ist [[Chōwa no Teikoku|Chōwas]] militärischer Herrscher und der erbliche Titel der Ur-Line der Asai.
 
Aufgabe der Shōgun ist die militärische Führung, als Oberhaupt des Militärs Chōwas hat sie die Hauptaufgabe Land und Volk zu schützen.
 
Ebenso leitet diese den Buke-Adel und ist für diesen die höchste Instanz.
 
Nur der Shōgun darf militärische Bündnisse und Verträge abschließen dazu zählen auch Nichtangriffspakte, ähnlich wie der [[Tennō]] die Unterschrift des Shōgun benötigt wird andersrum die Unterschrift des [[Tennō]] benötigt um Verträge rechtskräftig zu machen.
 
Allerdings entfällt dieser Punkt sollte der Shōgun aufgrund des Ausfalls des [[Tennō]] oder wegen einem Kriegszustand grade allein herrschen.
 
Der Shōgun kann den Kriegszustand nicht grundlos ausrufen, allerdings kann er einstimmig vom Buke-Adel ausgerufen werden, hierbei sieht das Protokoll vor, dass ein Zeuge des Kuge-Adel anwesend ist, im Ernstfall ist dies nicht zwingend notwendig.

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2019, 18:54 Uhr


Shōgun
Asai Wappen
Entsprechung
 RL Entsprechung
Militärische Herrscherin
 Militärdiktatur
Familie
Asai

Die Shōgun ist Chōwas militärischer Herrscher und der erbliche Titel der Ur-Line der Asai.

Aufgabe der Shōgun ist die militärische Führung, als Oberhaupt des Militärs Chōwas hat sie die Hauptaufgabe Land und Volk zu schützen.

Ebenso leitet diese den Buke-Adel und ist für diesen die höchste Instanz.

Nur der Shōgun darf militärische Bündnisse und Verträge abschließen dazu zählen auch Nichtangriffspakte, ähnlich wie der Tennō die Unterschrift des Shōgun benötigt wird andersrum die Unterschrift des Tennō benötigt um Verträge rechtskräftig zu machen.

Allerdings entfällt dieser Punkt sollte der Shōgun aufgrund des Ausfalls des Tennō oder wegen einem Kriegszustand grade allein herrschen.

Der Shōgun kann den Kriegszustand nicht grundlos ausrufen, allerdings kann er einstimmig vom Buke-Adel ausgerufen werden, hierbei sieht das Protokoll vor, dass ein Zeuge des Kuge-Adel anwesend ist, im Ernstfall ist dies nicht zwingend notwendig.