Shushō: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Shushō (übers. Premierminister) ist Chōwas Premierminister. | [[Kategorie:Chōwa no Teikoku]] | ||
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| '''Entsprechung'''<br /> || Premierminister<br /> | |||
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| '''Derzeitig im Amt'''<br /> || [[Fumimaro Konoe]] <br /> | |||
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| '''Berechtigte Clans'''<br /> || [[Katsura]], [[Hamaguchi]], [[Konoe]], [[Saionji]]<br /> | |||
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Der Shushō (übers. Premierminister) ist Chōwas Premierminister, als solcher hat er das höchste Amt unter dem [[Tennō]] und dem [[Shōgun]] inne. Er ist gleichgestellt mit dem [[Gunmu Daijin]]. | |||
Der Premiere kann nur vom Kuge, dem Ziviladel, gestellt werden und wurde bisher ausschließlich vom Tennō bestimmt. In Kürze jedoch soll der Shushō vom Volk gewählt werden aber wählbar sind lediglich die Angehörigen der Vier Großen Kuge Familien. | |||
Dies ermöglicht allerdings dem Volk die Entscheidung wen sie unterstützen möchten. Auch wenn der Premierminister als Amtsträger bei weitem nicht die Gleiche macht inne hat wie in anderen Ländern, so ist er aus Chōwa nicht mehr weg zu denken. | |||
Welche Aufgaben und Befugnisse der Premierminister hat bestimmt der Tennō bevor dieser sein Amt Antritt. | |||
In Jedem Fall steht der Premierminister normalen Bürgern sowie dem bürgerlichen Adel vor und ist für die Staatsgeschäfte zuständig, die der Tennō ihm übertragen hat. | |||
Im Kriegsfall oder durch Erkrankung des Tennō, wird der Shōgun zum Vorgesetzten des Shushō, allerdings kann im Kriegsfall auch der Gunmu Daijin die Geschäfte des Shushō übernehmen. | |||
Anders als beim Shōgun und Tennō sind Shushō und Gunmu Daijin jeweils auch Zeugen für die Geschäfte des anderen aber ansonsten arbeiten sie in der Regel getrennt voreinander. |
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2019, 16:17 Uhr
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Entsprechung |
Premierminister | ||
Derzeitig im Amt |
Fumimaro Konoe | ||
Berechtigte Clans |
Katsura, Hamaguchi, Konoe, Saionji |
Der Shushō (übers. Premierminister) ist Chōwas Premierminister, als solcher hat er das höchste Amt unter dem Tennō und dem Shōgun inne. Er ist gleichgestellt mit dem Gunmu Daijin.
Der Premiere kann nur vom Kuge, dem Ziviladel, gestellt werden und wurde bisher ausschließlich vom Tennō bestimmt. In Kürze jedoch soll der Shushō vom Volk gewählt werden aber wählbar sind lediglich die Angehörigen der Vier Großen Kuge Familien.
Dies ermöglicht allerdings dem Volk die Entscheidung wen sie unterstützen möchten. Auch wenn der Premierminister als Amtsträger bei weitem nicht die Gleiche macht inne hat wie in anderen Ländern, so ist er aus Chōwa nicht mehr weg zu denken.
Welche Aufgaben und Befugnisse der Premierminister hat bestimmt der Tennō bevor dieser sein Amt Antritt.
In Jedem Fall steht der Premierminister normalen Bürgern sowie dem bürgerlichen Adel vor und ist für die Staatsgeschäfte zuständig, die der Tennō ihm übertragen hat.
Im Kriegsfall oder durch Erkrankung des Tennō, wird der Shōgun zum Vorgesetzten des Shushō, allerdings kann im Kriegsfall auch der Gunmu Daijin die Geschäfte des Shushō übernehmen.
Anders als beim Shōgun und Tennō sind Shushō und Gunmu Daijin jeweils auch Zeugen für die Geschäfte des anderen aber ansonsten arbeiten sie in der Regel getrennt voreinander.