Acte über die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Acte ueber die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem''' [sic], auch '''Roldem Act''', genannt ist ein Gesetz, das am 1. November 1905 in Kraft trat. Sie sicherte der damaligen [[imperia]]nischen Kronkolonie [[Roldem]] umfangreiche Autonomie zu und verband das westroldemische [[Fürstentum Metternich]] und die [[County of Montary|Grafschaft Montary]] im Osten zu einem Subjekt. Die roldemische Bevölkerung sah und sieht noch heute in dem Gesetz den Sieg über die imperianische Xenokratie. Der 1. November ist seitdem der roldemische Landesfeiertag. | |||
In der Folge des Roldem Act durfte Roldem eine eigene Verfassung und Gesetze erlassen, die den Gesetzlichkeiten des ehemaligen Kolonialherren widersprachen. Umgekehrt hatten auch imperianische Gesetze keine Auswirkung auf die Gebietschaft in Astoria, es sei denn das Parlament genehmigte dies. Ausnahmen bildeten die Handelsschiffahrt, die auch weiterhin vom anticäischen Festland kontrolliert wurde, sowie Verfassungsänderungen, die ebenfalls von Mixoxa genehmigt werden mussten. Eine weitere Beschränkung traf das Militär, welches nur im Landesinneren zum Schutz eingesetzt werden durfte. Eventuelle Kriegsabgaben waren in die Hauptstadt in Imperia zu entrichten. Darüberhinaus galten auch weiterhin die [[Astorgesetze]] der Jahre zwischen 1853 und 1904 für Roldem. | |||
Aktuelle Version vom 17. September 2015, 19:20 Uhr
Die Acte ueber die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem [sic], auch Roldem Act, genannt ist ein Gesetz, das am 1. November 1905 in Kraft trat. Sie sicherte der damaligen imperianischen Kronkolonie Roldem umfangreiche Autonomie zu und verband das westroldemische Fürstentum Metternich und die Grafschaft Montary im Osten zu einem Subjekt. Die roldemische Bevölkerung sah und sieht noch heute in dem Gesetz den Sieg über die imperianische Xenokratie. Der 1. November ist seitdem der roldemische Landesfeiertag.
In der Folge des Roldem Act durfte Roldem eine eigene Verfassung und Gesetze erlassen, die den Gesetzlichkeiten des ehemaligen Kolonialherren widersprachen. Umgekehrt hatten auch imperianische Gesetze keine Auswirkung auf die Gebietschaft in Astoria, es sei denn das Parlament genehmigte dies. Ausnahmen bildeten die Handelsschiffahrt, die auch weiterhin vom anticäischen Festland kontrolliert wurde, sowie Verfassungsänderungen, die ebenfalls von Mixoxa genehmigt werden mussten. Eine weitere Beschränkung traf das Militär, welches nur im Landesinneren zum Schutz eingesetzt werden durfte. Eventuelle Kriegsabgaben waren in die Hauptstadt in Imperia zu entrichten. Darüberhinaus galten auch weiterhin die Astorgesetze der Jahre zwischen 1853 und 1904 für Roldem.