Teilrepublik: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Begriffsklärung]]
Als '''Teilrepublik''' werden in verschiedenen republikanischen Bundesstaaten (Bundesrepubliken) die Gliedstaaten bezeichnet.
Als '''Teilrepublik''' werden in verschiedenen republikanischen Bundesstaaten (Bundesrepubliken) die Gliedstaaten bezeichnet.


Dies gilt insbesondere für:
Dies gilt insbesondere für:


* die drei Teilstaaten der [[Severanien|Sozialistischen Bundesrepublik Severanien]]
* die vier Teilstaaten der [[Severanien|Sozialistischen Bundesrepublik Severanien]]

Aktuelle Version vom 1. Juni 2009, 20:30 Uhr

Als Teilrepublik werden in verschiedenen republikanischen Bundesstaaten (Bundesrepubliken) die Gliedstaaten bezeichnet.

Dies gilt insbesondere für: