Rijkskanselier (Grootmonikbergse Rijk): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Reichskanzler ist der Regierungschef des Großmünchbergischen Reiches. Er ist Vorsitzender des Reichsministerrates und in dieser Funktion den Ministern und Staatssekretären weisungsbefugt. Er ist für die Umsetzung der Regierungsziele verantwortlich. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört das Ressort für Allgemeine Angelegenheiten. In diesem ist das ehemalige Finanzministerium integriert. Der Reichskanzler tritt einmal wöchentlich mit dem Kaiser des Reiches zusammen, um über die politische Lage und Vorhaben der Regierung zu sprechen. Die reguläre Amtsdauer beträgt 4 Monate. | Der Reichskanzler ist der Regierungschef des Großmünchbergischen Reiches. Er ist Vorsitzender des Reichsministerrates und in dieser Funktion den Ministern und Staatssekretären weisungsbefugt. Er ist für die Umsetzung der Regierungsziele verantwortlich. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört das Ressort für Allgemeine Angelegenheiten. In diesem ist das ehemalige Finanzministerium integriert. Der Reichskanzler tritt einmal wöchentlich mit dem Kaiser des Reiches zusammen, um über die politische Lage und Vorhaben der Regierung zu sprechen. Die reguläre Amtsdauer beträgt 4 Monate. |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2023, 11:59 Uhr
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Amtssitz | Palast des Reichskanzlers | |
Amtsbezeichnung | Rijkskanselier | |
Amtsinhaber | Werner Tübcke | |
Wahl | durch die Staten-Generaal | |
Letzte Wahl | 01. Dezember 2023 |
Der Reichskanzler ist der Regierungschef des Großmünchbergischen Reiches. Er ist Vorsitzender des Reichsministerrates und in dieser Funktion den Ministern und Staatssekretären weisungsbefugt. Er ist für die Umsetzung der Regierungsziele verantwortlich. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört das Ressort für Allgemeine Angelegenheiten. In diesem ist das ehemalige Finanzministerium integriert. Der Reichskanzler tritt einmal wöchentlich mit dem Kaiser des Reiches zusammen, um über die politische Lage und Vorhaben der Regierung zu sprechen. Die reguläre Amtsdauer beträgt 4 Monate.