Demokratische Union: Unterschied zwischen den Versionen

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== Politik ==
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=== Politisches System ===
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Ratelon ist eine [[Föderalismus|föderale]] Republik. Oberste Verwaltungsebene ist die Union, darunter folgen sieben [[Unionsland|Unionsländer]]. Die [[Unionsverfassung]] schreibt eine demokratische Organisation sowohl der Union als auch ihrer Länder vor.
==== Der Unionspräsident ====
==== Der Unionspräsident ====
:<small>Siehe auch: [[Unionspräsident]].</small>
:<small>Siehe auch: [[Unionspräsident]].</small>
Der Unionspräsident ist das Staatsoberhaupt Ratelons. Er ist eine unabhängige und nur der Verfassung verpflichtete Instanz, die vor allem repräsentative Funktion innehat. Er führt die Amtsaufsicht über die Arbeit Unionsregierung.  
 
{{Bild (links)|URL=http://www.br-online.de/kinder/fragen-verstehen/klaro/lupe/2004/00494/schlossbellevue.jpg|TITEL=Das Unionspräsidialamt in [[Manuri]]}}Der Unionspräsident ist das Staatsoberhaupt der Demokratischen Union. Er ist eine direkt gewählte, unabhängige und nur der Unionsverfassung verpflichtete Instanz und wendet sich in Ansprachen regelmäßig an die Bürger, um zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte beizutragen. Seine Aufgaben umfassen die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze, die Vereidigung aller Offiziere und Unionsbeamten sowie die der Mitglieder des Unionsparlaments, die Beglaubigung von Botschaftern und die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Unionsregierung auf Bitten des Unionskanzlers. Der Unionspräsident unterbreitet dem Unionsparlament darüber hinaus zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Vorschlag zur Wahl eines Unionskanzlers.
 
Der Präsident des Unionsrats nimmt die Aufgaben des Unionspräsidenten wahr, sofern dieser sein Amt nicht wahrnehmen kann oder kein Amtsinhaber gewählt ist. Seit geraumer Zeit gibt es Bestrebungen, das Amt des Unionspräsidenten mit dem des Unionskanzlers zu fusionieren.
 


==== Die Unionsregierung ====
==== Die Unionsregierung ====
:<small>Siehe auch: [[Unionsregierung]].</small>
:<small>Siehe auch: [[Unionsregierung]].</small>


Die Unionsregierungist das oberste exekutive Organ der Union. Sie besteht aus dem [[Unionskanzler]] sowie den Unionsministern. Der Kanzler leitet die Regierung und hat die Richtlinienkompetenz inne, d.h. er legt die Richtlinien der Unionspolitik fest, in deren Rahmen die Mitglieder der Unionsregierung ihre Ämter ausführen.
{{Bild (rechts)|URL=http://www.unionsregierung.berndo.de/imgs/kabinettssaal.jpg|TITEL=Blick in den Kabinettssaal}}Die Unionsregierung ist das höchste Organ der Exekutive in Ratelon. Sie besteht aus dem [[Unionskanzler]] und den Unionsministern, die ihre Arbeit im Rahmen der vom Kanzler vorgegebenen Richtlinien verrichten (Richtlinienkompetenz des Unionskanzlers).
 
Die Arbeit der Unionsregierung als Kollegialorgan besteht im Wesentlichen darin, die Gesetzentwürfe einzelner Ministerien zu beraten und die Regierungsarbeit zu koordinieren. Darüber hinaus tritt die Unionsregierung als Kollegialorgan in Erscheinung, wenn sie beim Unionsgericht das Verbot von unionsweit tätigen Parteien beantragt, ein Unionsland im Fall von Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen zur Entsendung von Polizeikräften in ein anderes Land auffordert oder im Falle des Staatsnotstands den Unionsländern Anweisungen zur Beseitigung einer Gefahr erteilt.
 


==== Das Unionsparlament ====
==== Das Unionsparlament ====
:<small>Siehe auch: [[Unionsparlament]].</small>
:<small>Siehe auch: [[Unionsparlament]].</small>


Das Unionsparlament ist die erste Kammer der Legislative. Es setzt sich aus Volksvertretern zusammen, die einzig ihrem Gewissen unterworfen sind und auf vier Monate gewählt werden. Die Zahl der Vertreter im Unionsrat schwankt zwischen elf und 17, abhängig von der Einwohnerzahl Ratelons.  
{{Bild (links)|URL=http://www.ratelon.info/up/bilder/002.jpg|TITEL=Gebäude des Unionsparlaments in [[Manuri]]}}Das Unionsparlament ist die erste Kammer der ratelonischen Legislative und die Vertretung der Bürger. Seine Mitglieder, deren Zahl je nach Gesamtbevölkerung zwischen elf und 17 liegt (derzeit: 13 zu vergebende Mandate), sind auf vier Monate gewählt und in ihrem Abstimmungsverhalten nur dem eigenen Gewissen unterworfen.
 
 
Das Unionsparlament wird nach dem St. Laguë/Schepers-Verfahren, wobei die Stimmen für die Kandidaten einer Liste addiert werden. Dem Parlament gehören nicht nur Fraktionen an, in denen sich die Abgeordneten einer Partei vereinigen, sondern auch Einzelkandidaten. Seinen Geschäftsgang regelt das Unionsparlament in einer Geschäftsordnung, deren Einhaltung vom Präsidenten des Unionsparlaments und seinem Stellvertreter überwacht wird.
 
 
==== Der Unionsrat ====
==== Der Unionsrat ====
:<small>Siehe auch: [[Unionsrat]].</small>
:<small>Siehe auch: [[Unionsrat]].</small>


Der Unionsrat ist die zweite Kammer der Legislative. Er besteht aus den Vertretern der sieben Unionsländer, die je einen Delegierten in den Rat entsenden. Der Unionsrat dient als Kontrollorgan im Gesetzgebungsprozess und soll die Interessen der Länder vertreten.  
Der Unionsrat ist die zweite Kammer der ratelonischen Legislative und bildet die Vertretung der Unionsländer. Jedes Land entsendet einen demokratisch Legitimierten entsprechend der Landesgesetze in den Unionsrat. Die zweite Kammer vertritt nicht nur die Interessen der Gliedstaaten, sondern ist von den Verfassungsvätern auch als Kontrollorgan im Gesetzgebungsprozess konzipiert worden.
 
Der Unionsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, deren Einhalt ein Präsident und ein Stellvertreter überwachen. Bestrebungen insbesondere bürgerlicher Politiker, den Unionsrat mit dem Unionsparlament zu fusionieren, blieben erfolglos.  
 
    
    
==== Das Unionsgericht ====
==== Das Unionsgericht ====
:<small>Siehe auch: [[Unionsgericht]].</small>
:<small>Siehe auch: [[Unionsgericht]].</small>


Das Unionsgericht setzt sich aus vier Unionsrichtern zusammen, von denen zwei vom Unionsparlament und zwei vom Unionsrat gewählt werden. Das Unionsgericht gliedert sich in das Oberste Unionsgericht, das Verwaltungsgericht, das Strafgericht und das Zivilgericht. Die letzen dabei bilden die erste Instanz, das Oberste Unionsgericht die zweite. Das Oberste Unionsgericht ist zugleich für Normenkontrollen und Entscheidungen über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und unionsweit agierenden Parteien zuständig.
Das Unionsgericht besteht aus dem Obersten Unionsgericht, dem Strafgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Zivilgericht, wobei die drei letztgenannten jeweils die erste Instanz bilden. Das Oberste Unionsgericht ist neben seiner Funktion als zweiter Instanz für Normenkontrollen, Parteienverbote und Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Unionsgesetzen zuständig
 
Am Unionsgericht arbeiten vier Unionsrichter, von denen zwei vom Unionsparlament und die beiden anderen vom Unionsrat gewählt werden. Die Richter amtieren für zwölf Monate und können im Fall schwerwiegender Verfehlungen nur mit Zweidrittelmehrheit des Amtes enthoben werden. Sie wählen aus ihren Reihen einen Gerichtspräsidenten und losen die zu bearbeitenden Fälle untereinander aus. Derzeitiger Gerichtspräsident ist.
 
Das Unionsgericht ist regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen, insbesondere wegen der langen Verfahrensdauern. Ein allgemein unterstütztes Reformkonzept gibt es bisher nicht.


=== Innenpolitik ===
=== Innenpolitik ===

Version vom 27. Oktober 2006, 16:55 Uhr

Ratelon
Demokratische Union Ratelon
flagge_start.jpg Ratelonwap.thumb.gif
[ Details ] [ Details ]
Simulationssprache Deutsch
Virtuelle Sprache Ratelonisch (regional auch andere)
Hauptstadt Manuri
Staatsform Föderale Republik
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Unionspräsident vakant
Unionskanzler Theodor Klatten
Fläche 509.269,00 km²
virtuelle Einwohner 85.521.624,00
(Dezember 2005)
reale Einwohner ca. 100
(Dezember 2005)
Bevölkerungsdichte
Währung Bramer (B)
Nationalhymne Oh Du Mein Ratelon
Gründung 18. August 1998
Nationalfeiertag 18. August
Internationales Kennzeichen (ehemals DUR)
Internationale Vorwahl (ehemals +10')
Website www.ratelon.info
Forum http://www.dur2005.de/forum/

Geschichte

Siehe auch: Geschichte_Ratelons.

Hier folgt eine Zusammenfassung.

Kultur

Die kulturellen Unterschiede Ratelons sind deutlich ausgeprägt, was unter anderem mit der geographischen Verteilung der Unionsländer zusammenhängt.


Politik

Politisches System

Ratelon ist eine föderale Republik. Oberste Verwaltungsebene ist die Union, darunter folgen sieben Unionsländer. Die Unionsverfassung schreibt eine demokratische Organisation sowohl der Union als auch ihrer Länder vor.


Der Unionspräsident

Siehe auch: Unionspräsident.


schlossbellevue.jpg
Das Unionspräsidialamt in Manuri

Der Unionspräsident ist das Staatsoberhaupt der Demokratischen Union. Er ist eine direkt gewählte, unabhängige und nur der Unionsverfassung verpflichtete Instanz und wendet sich in Ansprachen regelmäßig an die Bürger, um zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte beizutragen. Seine Aufgaben umfassen die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze, die Vereidigung aller Offiziere und Unionsbeamten sowie die der Mitglieder des Unionsparlaments, die Beglaubigung von Botschaftern und die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Unionsregierung auf Bitten des Unionskanzlers. Der Unionspräsident unterbreitet dem Unionsparlament darüber hinaus zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Vorschlag zur Wahl eines Unionskanzlers.

Der Präsident des Unionsrats nimmt die Aufgaben des Unionspräsidenten wahr, sofern dieser sein Amt nicht wahrnehmen kann oder kein Amtsinhaber gewählt ist. Seit geraumer Zeit gibt es Bestrebungen, das Amt des Unionspräsidenten mit dem des Unionskanzlers zu fusionieren.


Die Unionsregierung

Siehe auch: Unionsregierung.


kabinettssaal.jpg
Blick in den Kabinettssaal

Die Unionsregierung ist das höchste Organ der Exekutive in Ratelon. Sie besteht aus dem Unionskanzler und den Unionsministern, die ihre Arbeit im Rahmen der vom Kanzler vorgegebenen Richtlinien verrichten (Richtlinienkompetenz des Unionskanzlers).

Die Arbeit der Unionsregierung als Kollegialorgan besteht im Wesentlichen darin, die Gesetzentwürfe einzelner Ministerien zu beraten und die Regierungsarbeit zu koordinieren. Darüber hinaus tritt die Unionsregierung als Kollegialorgan in Erscheinung, wenn sie beim Unionsgericht das Verbot von unionsweit tätigen Parteien beantragt, ein Unionsland im Fall von Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen zur Entsendung von Polizeikräften in ein anderes Land auffordert oder im Falle des Staatsnotstands den Unionsländern Anweisungen zur Beseitigung einer Gefahr erteilt.


Das Unionsparlament

Siehe auch: Unionsparlament.


002.jpg
Gebäude des Unionsparlaments in Manuri

Das Unionsparlament ist die erste Kammer der ratelonischen Legislative und die Vertretung der Bürger. Seine Mitglieder, deren Zahl je nach Gesamtbevölkerung zwischen elf und 17 liegt (derzeit: 13 zu vergebende Mandate), sind auf vier Monate gewählt und in ihrem Abstimmungsverhalten nur dem eigenen Gewissen unterworfen.

Das Unionsparlament wird nach dem St. Laguë/Schepers-Verfahren, wobei die Stimmen für die Kandidaten einer Liste addiert werden. Dem Parlament gehören nicht nur Fraktionen an, in denen sich die Abgeordneten einer Partei vereinigen, sondern auch Einzelkandidaten. Seinen Geschäftsgang regelt das Unionsparlament in einer Geschäftsordnung, deren Einhaltung vom Präsidenten des Unionsparlaments und seinem Stellvertreter überwacht wird.


Der Unionsrat

Siehe auch: Unionsrat.

Der Unionsrat ist die zweite Kammer der ratelonischen Legislative und bildet die Vertretung der Unionsländer. Jedes Land entsendet einen demokratisch Legitimierten entsprechend der Landesgesetze in den Unionsrat. Die zweite Kammer vertritt nicht nur die Interessen der Gliedstaaten, sondern ist von den Verfassungsvätern auch als Kontrollorgan im Gesetzgebungsprozess konzipiert worden.

Der Unionsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, deren Einhalt ein Präsident und ein Stellvertreter überwachen. Bestrebungen insbesondere bürgerlicher Politiker, den Unionsrat mit dem Unionsparlament zu fusionieren, blieben erfolglos.


Das Unionsgericht

Siehe auch: Unionsgericht.

Das Unionsgericht besteht aus dem Obersten Unionsgericht, dem Strafgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Zivilgericht, wobei die drei letztgenannten jeweils die erste Instanz bilden. Das Oberste Unionsgericht ist neben seiner Funktion als zweiter Instanz für Normenkontrollen, Parteienverbote und Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Unionsgesetzen zuständig

Am Unionsgericht arbeiten vier Unionsrichter, von denen zwei vom Unionsparlament und die beiden anderen vom Unionsrat gewählt werden. Die Richter amtieren für zwölf Monate und können im Fall schwerwiegender Verfehlungen nur mit Zweidrittelmehrheit des Amtes enthoben werden. Sie wählen aus ihren Reihen einen Gerichtspräsidenten und losen die zu bearbeitenden Fälle untereinander aus. Derzeitiger Gerichtspräsident ist.

Das Unionsgericht ist regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen, insbesondere wegen der langen Verfahrensdauern. Ein allgemein unterstütztes Reformkonzept gibt es bisher nicht.

Innenpolitik

Dieser Abschnitt ist in Arbeit.

Parteienlandschaft

Dieser Abschnitt ist in Arbeit.

Außenpolitik

Dieser Abschnitt ist in Arbeit.

Wirtschaft

Dieser Abschnitt ist in Arbeit.


Weblinks

Union

Allgemeines