Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen
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'''[[Großherzögliche Armee Hohenburg-Lohe| | '''[[Großherzögliche Armee Hohenburg-Lohe|10.000 Mann starke Großherzögliche Armee]]''' | ||
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von | Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 10.000 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 7.5000 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 2.500 Mann). | ||
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Fürstentum Gemsbach | Fürstentum Gemsbach | ||
Landgrafschaft Essweiler | |||
Markgrafschaft Theodorsstadt | Markgrafschaft Theodorsstadt |
Version vom 18. Februar 2007, 09:46 Uhr
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Karte | |||
Amtssprache | Dreibürgisch | ||
Hauptstadt | Amalien | ||
Staatsform | Konstitutionelle Monarchie | ||
Staatsoberhaupt Großherzog |
Friedrich Alexander I. seit dem 28. September 2004 | ||
Regierungschef Erster Minister |
vakant seit dem 1. Januar 2007 | ||
Parlamentspräsident Zweiter Minister |
vakant seit dem 1. Januar 2007 | ||
Fläche | Vorlage:S km² | ||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
Vorlage:S Vorlage:S EW/km² | ||
Gründung | 1276 | ||
RL-Gründung | 28. Juni 2005 | ||
Währung | 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige | ||
Nationalhymne | Vorlage:S |
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der drei Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.
Politisches System
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.
Das der Landtag als legislatives Organ besteht aus zwei Kammern, dem Landrat und dem Herrenhaus. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Adelige und sogenannte "Verdiente". Die Stimmgewalt der beiden Häuser beträgt 2:1.
Die Rechtsprechung nimmt das Verfassungsgericht wahr. Es besteht ebenfalls aus zwei Kammern, dem Landgericht und dem Schwurgericht. Die Richter werden durch Wahl des Landrates (Landgericht) bzw. des Herrenhauses (Schwurgericht) bestimmt.
Militär
10.000 Mann starke Großherzögliche Armee
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 10.000 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 7.5000 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 2.500 Mann).
Landesteile
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).
Herzogtum Hohenburg
Herzogtum Lohe
Fürstentum Gemsbach
Landgrafschaft Essweiler
Markgrafschaft Theodorsstadt
Grafschaft Sagenberg
Grafschaft Amalien
Freie Stadt Sagenberg
Reichslehen Godenhaven