Diskussion:Bundesgarde: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Feder ... und einen Kampfpanzer als Schützenpanzer zu verkaufen ist auch nicht so pralle --[[Benutzer:Fipsenstein|Fipsenstein]] 16:45, 12. Mai 2008 (CEST) | Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Feder ... und einen Kampfpanzer als Schützenpanzer zu verkaufen ist auch nicht so pralle --[[Benutzer:Fipsenstein|Fipsenstein]] 16:45, 12. Mai 2008 (CEST) | ||
* Die sind in Attekarien halt etwas wehrhafter gebaut als anderswo ;) | * Die sind in Attekarien halt etwas wehrhafter gebaut als anderswo ;) --[[Benutzer:Bernd vom Kasten|Bernd vom Kasten]] 18:46, 12. Mai 2008 (CEST) |
Version vom 12. Mai 2008, 16:46 Uhr
Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Feder ... und einen Kampfpanzer als Schützenpanzer zu verkaufen ist auch nicht so pralle --Fipsenstein 16:45, 12. Mai 2008 (CEST)
- Die sind in Attekarien halt etwas wehrhafter gebaut als anderswo ;) --Bernd vom Kasten 18:46, 12. Mai 2008 (CEST)