Fürst: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Fürst ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Monarchien der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen sind. Sein Herrschaftsgebiet wird als Fürstentum bezeichnet. Im weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem (nichtköniglichen) Prinzen steht, aber unter dem Herzog. | |||
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===Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten=== | ===Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten=== | ||
[[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe]] - Fürst von Auerberg | [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe]] - Fürst von Auerberg |
Version vom 20. April 2009, 16:34 Uhr
Ein Fürst ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Monarchien der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen sind. Sein Herrschaftsgebiet wird als Fürstentum bezeichnet. Im weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem (nichtköniglichen) Prinzen steht, aber unter dem Herzog.
Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.
Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten
- Phillip IV. - Fürst von Arkon
- Gregor I - Fürst von Verdana
Staatsoberhäupter im Range eines Großfürsten
- Dr. Alfred von Cobald - Großfürst des Vereinigten Großfürstentums
- Theuderich von Corvinus - Großfürst des Großfürstentums Malinec
Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten
Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg