Erster Minister (Hohenburg-Lohe): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Ministerpräsident des [[Großherzogtum Hohenburg-Lohe]] wird als '''Erster Minister''' bezeichnet. | Der Ministerpräsident des [[Großherzogtum Hohenburg-Lohe]] wird als '''Erster Minister''' bezeichnet. | ||
Die erste urkundliche Erwähnung dieses Amtes stammt aus dem Jahr 1760. Großherzog Conrad der Prächtige ernannte einen gewissen Harald von Glücksberg zu seinem "Ersten Hausminister". Harald von Glücksberg war somit zum Chef der großherzoglichen Regierung geworden. Die vorgängliche Amtsbezeichnung war bis in das 18. Jahrhundert '''Oberst Hofcanzler'''. | Die erste urkundliche Erwähnung dieses Amtes stammt aus dem Jahr 1760. Großherzog Conrad der Prächtige ernannte einen gewissen Harald von Glücksberg zu seinem "Ersten Hausminister". Harald von Glücksberg war somit zum Chef der großherzoglichen Regierung geworden. Die vorgängliche Amtsbezeichnung war bis in das 18. Jahrhundert '''Oberst Hofcanzler'''. |
Version vom 13. Juli 2010, 17:47 Uhr
Der Ministerpräsident des Großherzogtum Hohenburg-Lohe wird als Erster Minister bezeichnet.
Die erste urkundliche Erwähnung dieses Amtes stammt aus dem Jahr 1760. Großherzog Conrad der Prächtige ernannte einen gewissen Harald von Glücksberg zu seinem "Ersten Hausminister". Harald von Glücksberg war somit zum Chef der großherzoglichen Regierung geworden. Die vorgängliche Amtsbezeichnung war bis in das 18. Jahrhundert Oberst Hofcanzler.
Bisherige Erste Minister
Harald von Glücksberg (1760-1780)
??????
(Artikel im Aufbau)