Bundesland (Renslö): Unterschied zwischen den Versionen
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Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten. | Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten. |
Version vom 21. Februar 2013, 16:26 Uhr
Bundesländer waren die Bundesstaaten der Bundesrepublik Renslö. Ihr Oberhaupt war jeweils ein Gouverneur. Bundesländer der Bundesrepublik waren:
- Bundesland Sarania
- Freie Stadt Swapokopmund
- Bundesland Finnija
- Bundesland Friaul
- Freistaat Hanko
- Freie Hansestadt Alsztyna (Feb 2005 bis Dez. 2012)
Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten.
Kompetenzen der Bundesländer
Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht waren:
- innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
- Landeskultur
- Kommunalverwaltung
- Versammlungsrecht
- Landessicherheit
- Land- und Forstwirtschaft
- Statistik für Landeszwecke
- Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckte sich auf folgende Gebiete:
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
- Energierecht
- Hochsee- und Küstenfischerei
- Sicherheitsrecht (Küstenwacht, Feuerwehr, etc.)
- Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
- Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
- Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
- Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
- Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
- Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
Es war nicht geplant, neben der Bundesversammlung eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch hatten die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.