Bundesland (Renslö): Unterschied zwischen den Versionen

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*Bundesland [[Friaul]]
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*Freistaat [[Hanko]]
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*Freie Hansestadt [[Alsztyna]]
*Freie Hansestadt [[Alsztyna]] (Feb 2005 bis Dez. 2012)


Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht"  zu erhalten.  
Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht"  zu erhalten.  

Version vom 21. Februar 2013, 16:26 Uhr

Bundesländer waren die Bundesstaaten der Bundesrepublik Renslö. Ihr Oberhaupt war jeweils ein Gouverneur. Bundesländer der Bundesrepublik waren:

Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten.

Kompetenzen der Bundesländer

Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht waren:

  1. innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
  2. Landeskultur
  3. Kommunalverwaltung
  4. Versammlungsrecht
  5. Landessicherheit
  6. Land- und Forstwirtschaft
  7. Statistik für Landeszwecke
  8. Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen

Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckte sich auf folgende Gebiete:

  1. Wirtschaftsrecht
  2. Steuerrecht
  3. Energierecht
  4. Hochsee- und Küstenfischerei
  5. Sicherheitsrecht (Küstenwacht, Feuerwehr, etc.)
  6. Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
  7. Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
  8. Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
  9. Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
  10. Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
  11. Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung

Es war nicht geplant, neben der Bundesversammlung eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch hatten die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.