Regent: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Regent ist zumeist der Stellvertreter eines Monarchen. Er wird eingesetzt, wenn der Monarch minderjährig oder regierungsunfähig ist.<br> | Ein Regent ist zumeist der Stellvertreter eines [[Monarchie|Monarchen]]. Er wird eingesetzt, wenn der Monarch minderjährig oder regierungsunfähig ist.<br> | ||
In Erbmonarchien wird regelmäßig der nach den Hausgesetzen Nächste zur Krone, d. h. der Kronprinz oder sonstige nahe Verwandte des Monarchen, zum Prinzregenten berufen.<br> | In Erbmonarchien wird regelmäßig der nach den Hausgesetzen Nächste zur [[Krone]], d. h. der Kronprinz oder sonstige nahe Verwandte des Monarchen, zum Prinzregenten berufen.<br> | ||
Der Regent übt meist mit kleinen Beschränkungen die Rechte des Monarchen allein aus. Ihm kann jedoch ein Regentschaftsrat oder ein ähnliches Kontrollgremium beigeordnet sein. | Der Regent übt meist mit kleinen Beschränkungen die Rechte des Monarchen allein aus. Ihm kann jedoch ein Regentschaftsrat oder ein ähnliches Kontrollgremium beigeordnet sein. |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2006, 07:34 Uhr
Ein Regent ist zumeist der Stellvertreter eines Monarchen. Er wird eingesetzt, wenn der Monarch minderjährig oder regierungsunfähig ist.
In Erbmonarchien wird regelmäßig der nach den Hausgesetzen Nächste zur Krone, d. h. der Kronprinz oder sonstige nahe Verwandte des Monarchen, zum Prinzregenten berufen.
Der Regent übt meist mit kleinen Beschränkungen die Rechte des Monarchen allein aus. Ihm kann jedoch ein Regentschaftsrat oder ein ähnliches Kontrollgremium beigeordnet sein.