Bergen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Republik Bergen ist ein dezentraler Einheitsstaat. Die gesetzgebende Gewalt wird durch den Senat, die vollziehende Gewalt durch die Staatsregierung und die rechtssprechende Gewalt durch die Gerichte, mit dem Bergischen Gerichtshof als Verfassungsgericht und oberstem Gerichtshof ausgeübt. | |||
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Die Verfassung aus dem Jahre 1945 ist die Grundlage der Republik Bergen. Sie übernimmt viele Bestimmungen der alten Bundesverfassung aus dem 19. Jahrhundert, begeht gleichzeitig aber auch einen großen Bruch mit dieser ersten gescheiterten Demokratie, denn sie zentralisiert die Macht auf eine Ebene und gibt sowohl der Staatsregierung als auch dem Staatspräsidenten eine starke Stellung gegenüber dem Parlament, ohne dieses jedoch all zu stark zu entmachten, weswegen man im Gegensatz zur astorianischen Verfassung trotz der starken Stellung des Staatspräsidenten immer noch von einer parlamentarischen Demokratie sprechen kann. | |||
Zentrales Element der Verfassung sind die Grund- und Menschenrechte, die so oder ähnlich in vielen Verfassungen westlicher Länder zu finden sind. | |||
Bereits während der Erarbeitung der Verfassung wurde klar, dass man eine Instanz benötigen würde, die im Notfall die Demokratie verteidigen würde, wenn alle Organe handlungsunfähig sind. Diese zentrale Rolle füllt der Staatspräsident in Zusammenwirken mit dem sogenannten Staatsrat aus, einem Organ, dass die Spitzen aller drei Gewalten unter Vorsitz des Staatsoberhauptes vereint und nahezu unumschränkte Kompetenzen besitzt, wenn es seine Kompetenzen voll entfalten würde, was bisher aber nie gänzlich zur Anwendung kam. | |||
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Version vom 30. Dezember 2012, 16:52 Uhr
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Dieser Artikel behandelt die aktuelle Republik Bergen. Für andere Bedeutungen des Wortes Bergen siehe Bergen (Begriffsklärung). |
Republik Bergen
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Amtssprache | Bergisch[1] | ||
Hauptstadt | Freie Stadt Bergen | ||
Regierungssitz | Freie Stadt Bergen | ||
Staatsform | parlamentarische Republik mit präsidialen Elementen | ||
Staatsoberhaupt Staatspräsident (Bergen) |
Onifroi Lacroix seit 21. Oktober 2012 | ||
Regierungschef Staatskanzler (Bergen) |
Mia Choulet seit 17. Oktober 2012 | ||
Fläche | 85.734 km² | ||
Einwohner | 19.527.717 | ||
Bevölkerungsdichte | 227,77 Einwohner je km² | ||
Währung | 1 Bergische Mark (BM) = 100 Cent [Anm. 1] | ||
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf |
75.171.283.200 3.849,47 | ||
Gründung | 3. April 1945 | ||
Nationalhymne | Lied der Bergener[3] | ||
Länderkürzel | RB oder BE
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Internet-TLD | .be
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RL-Daten | |||
Gründung | 11. Juni 2005 | ||
Simulationssprache | Deutsch |
Bergen (amtlich: Republik Bergen) ist ein dezentraler Einheitsstaat im Norden Antikas [Anm. 2]. Die Republik liegt nördlich des Freistaat Fuchsen und südlich des Vereinigten Königreichs der Nordmark
Geografie
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Natur
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Geschichte
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Bevölkerung
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Politik
Die Republik Bergen ist ein dezentraler Einheitsstaat. Die gesetzgebende Gewalt wird durch den Senat, die vollziehende Gewalt durch die Staatsregierung und die rechtssprechende Gewalt durch die Gerichte, mit dem Bergischen Gerichtshof als Verfassungsgericht und oberstem Gerichtshof ausgeübt.
Verfassung
Die Verfassung aus dem Jahre 1945 ist die Grundlage der Republik Bergen. Sie übernimmt viele Bestimmungen der alten Bundesverfassung aus dem 19. Jahrhundert, begeht gleichzeitig aber auch einen großen Bruch mit dieser ersten gescheiterten Demokratie, denn sie zentralisiert die Macht auf eine Ebene und gibt sowohl der Staatsregierung als auch dem Staatspräsidenten eine starke Stellung gegenüber dem Parlament, ohne dieses jedoch all zu stark zu entmachten, weswegen man im Gegensatz zur astorianischen Verfassung trotz der starken Stellung des Staatspräsidenten immer noch von einer parlamentarischen Demokratie sprechen kann. Zentrales Element der Verfassung sind die Grund- und Menschenrechte, die so oder ähnlich in vielen Verfassungen westlicher Länder zu finden sind. Bereits während der Erarbeitung der Verfassung wurde klar, dass man eine Instanz benötigen würde, die im Notfall die Demokratie verteidigen würde, wenn alle Organe handlungsunfähig sind. Diese zentrale Rolle füllt der Staatspräsident in Zusammenwirken mit dem sogenannten Staatsrat aus, einem Organ, dass die Spitzen aller drei Gewalten unter Vorsitz des Staatsoberhauptes vereint und nahezu unumschränkte Kompetenzen besitzt, wenn es seine Kompetenzen voll entfalten würde, was bisher aber nie gänzlich zur Anwendung kam.
Wirtschaft
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Kultur
folgt
Anmerkungen
- ↑ Eine Unterart des Dreibürgischen.
- ↑ Gründung der Republik Bergen. 05.07. 1840 Kaiserreich Bergen.
- ↑ Gesetz über die Nationalhymne der Republik Bergen
Links und Hinweise
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