Alsztyna: Unterschied zwischen den Versionen
IvM (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
IvM (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 64: | Zeile 64: | ||
===Pänupat=== | ===Pänupat=== | ||
Etwas weiter vor den Toren der Stadt liegt die Ordensburg und der Ort Pänupat (50.000 Einw.). Hier wurde 1734 ein [[Vesteranisch-orthodoxe Kirche|vesteranisch-orthodoxer]] Orden angesiedelt, der die Bewohner der Region bekehren und das Land für die Versorgung der Stadt urbar machen sollte. Nachdem jedoch die Macht des Ordens immer größer wurde, belagerte die Hanseatische Garde die Burg und säkularisiert das Gebiet. Noch heute sind die Menschen in Pänupat den alsztynaer Städtern etwas reserviert gegenüber; mußten sie doch ihre steuerlichen Privilegien mit der Absetzung des Orden abgeben. | Etwas weiter vor den Toren der Stadt liegt die Ordensburg und der Ort Pänupat (50.000 Einw.). Hier wurde 1734 ein [[Vesteranisch-orthodoxe Kirche|vesteranisch-orthodoxer]] Orden angesiedelt, der die Bewohner der Region bekehren und das Land für die Versorgung der Stadt urbar machen sollte. Nachdem jedoch die Macht des Ordens immer größer wurde, belagerte die Hanseatische Garde die Burg und säkularisiert das Gebiet. Noch heute sind die Menschen in Pänupat den alsztynaer Städtern etwas reserviert gegenüber; mußten sie doch ihre steuerlichen Privilegien mit der Absetzung des Orden abgeben. | ||
==Politik und Staat== | |||
===Bürgerschaft=== | |||
{{Hauptartikel|Bürgerschaft (Alsztyna)}}Der Landtag besteht aus fünf bis zehn Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Er führt den Namen "Bürgerschaft". Wahlberechtigt und wählbar sind alle Männer und Frauen, die im Staatsgebiet ihren Wohnsitz haben. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf zwei Monate gewählt. Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen alsztynischen Bevölkerung. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Die Bürgerschaft wählt ihren [[Landtagspräsident (Alsztyna|Präsidenten]], dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Diese bilden den Vorstand der Bürgerschaft. Bei der Wahl sind die in der Bürgerschaft vertretenen Gruppen und Parteien nach ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Ausnahmsweise tritt auf Verlangen von mindestens 1/2 Mitgliedern oder des Magistrats die Bürgerschaft in geheimer Sitzung zusammen. Die Bürgerschaft kann eine zu ihrer Zuständigkeit gehörende Angelegenheit vor endgültiger Stellungnahme zur Vorbereitung der Begutachtung an einen gemeinschaftlichen Ausschuß (beratende Deputation) verweisen. Die beratenden Deputationen werden nach näherer Bestimmung des Gesetzes aus Vertretern der Bürgerschaft und des Magistrats gebildet. Die Mitglieder des Magistrats und die vom Magistrat bestellten Vertreter haben zu den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse Zutritt; die vom Magistrat bestellten Vertreter müssen auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden. Die Vertreter der Kammern nehmen an den Beratungen der Bürgerschaft nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 Verf. teil. | |||
===Magistrat=== | |||
{{Hauptartikel|Magistrat (Alsztyna)}}Die Landesregierung der Freien Hansestadt Alsztyna besteht aus einem Magistrat, dessen Mitglieder auf unbestimmte Zeit gewählt von der Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden. Jedes Mitglied des Magistrats (Stadtrat/Stadträtin) muß seinen regelmäßigen Wohnsitz im Staatsgebiet haben. Mit dem Amte eines Stadtrates ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit unvereinbar, jedoch ist in den Magistrat gewählten Kaufleuten die Fortführung ihres kaufmännischen Geschäftes gestattet. Zwei Mitglieder des Magistrats sind [[Bürgermeister (Alsztyna)|Bürgermeister]]. Sie werden unmittelbar nach jeder Neuwahl der Bürgerschaft durch den Magistrat in geheimer Abstimmung gewählt. Gleichzeitig wählt der Magistrat einen der beiden Bürgermeister in geheimer Abstimmung zum [[Präsident des Magistrates|Präsidenten]]. Der Präsident hat die Leitung der Geschäfte des Magistrats. Er hat für den ordnungsmäßigen Geschäftsgang Sorge zu tragen sowie für die gehörige Ausführung der von den einzelnen Mitgliedern des Magistrats wahrzunehmenden Geschäfte. Mit der Handhabung der verschiedenen Geschäftszweige beauftragt der Magistrat ständige Ausschüsse aus seiner Mitte oder einzelne Mitglieder. Der Magistrat kann auch seine Syndiker zu stimmberechtigten Mitgliedern von ständigen Ausschüssen des Magistrats ernennen. Der Magistrat und die einzelnen Magistratsmitglieder bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Bürgerschaft. | |||
====Präsidenten des Magistrates==== | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
! colspan=2| Nr. !! Name !! Beginn der Amtszeit !! Ende der Amtszeit !! Partei ''' | |||
|- | |||
| style="background:#ffffff"| | |||
| style="text-align:center;"| 1 | |||
| [[York von Coppenrath]] | |||
| style="text-align:right;"| 08/2003 | |||
| style="text-align:right;"| 11/2003 | |||
| parteilos | |||
|- | |||
| style="background:#daa520"| | |||
| style="text-align:center;"| 2 | |||
| [[Lysander Merces]] | |||
| style="text-align:right;"| 11/2003 | |||
| style="text-align:right;"| 02/2005 | |||
| [[Renslöen Liberatistinen Puolue|LL]] | |||
|- | |||
| style="background:#778899"| | |||
| style="text-align:center;"| 3 | |||
| [[York von Coppenrath]] | |||
| style="text-align:right;"| 12/2012 | |||
| style="text-align:right;"| amtierend | |||
| [[Bürgerliche Partei Alsztyna|BPA]] | |||
|} | |||
==Infrastruktur== | ==Infrastruktur== |
Version vom 25. Februar 2013, 11:16 Uhr
| |||||
Wahlspruch: Nec temere, nec timide! (Weder unbesonnen noch furchtsam!) | |||||
Amtssprache |
Karolisch Lokale Sprachen (u.a. Wiltuwisch) sind anerkannt | ||||
Hauptstadt | Alsztyna (Stadt) | ||||
Staatsform | Demokratie | ||||
Staats- und Regierungschef Präsident des Magistrates |
Bürgermeister York von Coppenrath seit dem 12.12.2012 | ||||
Parlamentspräsident Präsidentin der Bürgerschaft |
Kazimiera Maripuu seit dem 12.12.2012 | ||||
Fläche | 430 km² | ||||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
300.000 Einwohner 697,7 Einw/km² | ||||
Gründung |
1152 27.08.2003 (RL-Gründung) | ||||
Währung | Alsztynaer Gulden (Afl.) | ||||
Nationalhymne | "Kennst du die Stadt" | ||||
Nationalfeiertag | 27. August (Tag der Großen Freiheitssatzung) | ||||
Karte | derzeit keine | ||||
int. Vorwahl | nicht vergeben | ||||
int. Kennzeichen | FHA | ||||
Website | [1] | ||||
Forum | [2] |
Der alsztynaer Staat besteht aus den Städten Alsztyna, Denebolawitz und Pänupat und aus dem Landgebiet.
Kurzporträt
Geschichte
Alsztyna war bis Februar 2005 unabhängig und trat dann als 6. Bundesland der Bundesrepublik Renslö bei. Im Dezember 2012 erklärte die Stadt ihre erneute Selbstständigkeit.
Landeskunde
Alsztyna
Alsztyna (150.000 Einw.) liegt am Fluss Daugava (früher auch als Woliga bezeichnet). Die Stadt an sich wurde bereits 1152 durch Kaufleute gegründet. Die Händler aus dem Westen bauten hier ihre erste Handelsniederlassung. Später vermischten sich die ansässigen Kaufleute mit den Bauern der Umgebung und später mit den nach Norden vordringenden Volksstämmen. Auch der Handel über die ganze Welt brachte neue Menschen mit Ihren Kulturen nach Alsztyna, so dass man mit Recht behaupten kann, dass Alsztyna eine weltoffene Stadt ist. Wichtige Gebäude sind neben dem Parlamentsgebäude und dem Rathaus der Dom (vest.-orthodox) so wie eine protestantische und eine kathatholische Kirche, beide aus dem 17. Jahrhundert.
Denebolawitz
Denebolawitz (80.000 Einw.) ist der vorgelagerte Hafen der Stadt. Auf Grund der Tiefe des Meeres wurde der Hafen seit dem 18. Jahrhundert. systematisch zu einem modernen Hochseehafen umgebaut. Dies brachte einen ernormen Zuzug an Menschen mit sich. Nachdem aber nun auch im alsztynaer Hafen größere Schiffe anlanden können dient der Hafen in Denebolawitz nur noch den ganz großen Güterschiffen als Abladeplatz. Die Stadt an sich wurde 1517 durch die Zusammenlegung der Dörfer Suczowitz, Rallin und Revol gegründet.
Pänupat
Etwas weiter vor den Toren der Stadt liegt die Ordensburg und der Ort Pänupat (50.000 Einw.). Hier wurde 1734 ein vesteranisch-orthodoxer Orden angesiedelt, der die Bewohner der Region bekehren und das Land für die Versorgung der Stadt urbar machen sollte. Nachdem jedoch die Macht des Ordens immer größer wurde, belagerte die Hanseatische Garde die Burg und säkularisiert das Gebiet. Noch heute sind die Menschen in Pänupat den alsztynaer Städtern etwas reserviert gegenüber; mußten sie doch ihre steuerlichen Privilegien mit der Absetzung des Orden abgeben.
Politik und Staat
Bürgerschaft
Hauptartikel: Bürgerschaft (Alsztyna)
Der Landtag besteht aus fünf bis zehn Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Er führt den Namen "Bürgerschaft". Wahlberechtigt und wählbar sind alle Männer und Frauen, die im Staatsgebiet ihren Wohnsitz haben. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf zwei Monate gewählt. Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen alsztynischen Bevölkerung. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Die Bürgerschaft wählt ihren Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Diese bilden den Vorstand der Bürgerschaft. Bei der Wahl sind die in der Bürgerschaft vertretenen Gruppen und Parteien nach ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Ausnahmsweise tritt auf Verlangen von mindestens 1/2 Mitgliedern oder des Magistrats die Bürgerschaft in geheimer Sitzung zusammen. Die Bürgerschaft kann eine zu ihrer Zuständigkeit gehörende Angelegenheit vor endgültiger Stellungnahme zur Vorbereitung der Begutachtung an einen gemeinschaftlichen Ausschuß (beratende Deputation) verweisen. Die beratenden Deputationen werden nach näherer Bestimmung des Gesetzes aus Vertretern der Bürgerschaft und des Magistrats gebildet. Die Mitglieder des Magistrats und die vom Magistrat bestellten Vertreter haben zu den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse Zutritt; die vom Magistrat bestellten Vertreter müssen auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden. Die Vertreter der Kammern nehmen an den Beratungen der Bürgerschaft nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 Verf. teil.
Magistrat
Hauptartikel: Magistrat (Alsztyna)
Die Landesregierung der Freien Hansestadt Alsztyna besteht aus einem Magistrat, dessen Mitglieder auf unbestimmte Zeit gewählt von der Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden. Jedes Mitglied des Magistrats (Stadtrat/Stadträtin) muß seinen regelmäßigen Wohnsitz im Staatsgebiet haben. Mit dem Amte eines Stadtrates ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit unvereinbar, jedoch ist in den Magistrat gewählten Kaufleuten die Fortführung ihres kaufmännischen Geschäftes gestattet. Zwei Mitglieder des Magistrats sind Bürgermeister. Sie werden unmittelbar nach jeder Neuwahl der Bürgerschaft durch den Magistrat in geheimer Abstimmung gewählt. Gleichzeitig wählt der Magistrat einen der beiden Bürgermeister in geheimer Abstimmung zum Präsidenten. Der Präsident hat die Leitung der Geschäfte des Magistrats. Er hat für den ordnungsmäßigen Geschäftsgang Sorge zu tragen sowie für die gehörige Ausführung der von den einzelnen Mitgliedern des Magistrats wahrzunehmenden Geschäfte. Mit der Handhabung der verschiedenen Geschäftszweige beauftragt der Magistrat ständige Ausschüsse aus seiner Mitte oder einzelne Mitglieder. Der Magistrat kann auch seine Syndiker zu stimmberechtigten Mitgliedern von ständigen Ausschüssen des Magistrats ernennen. Der Magistrat und die einzelnen Magistratsmitglieder bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Bürgerschaft.
Präsidenten des Magistrates
Nr. | Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Partei | |
---|---|---|---|---|---|
1 | York von Coppenrath | 08/2003 | 11/2003 | parteilos | |
2 | Lysander Merces | 11/2003 | 02/2005 | LL | |
3 | York von Coppenrath | 12/2012 | amtierend | BPA |
Infrastruktur
Alsztyna Stadtbahhof |
Die Freie Hansestadt verfügt mit dem Hansa Flugfeld Alsztyna über einen Flughafen über den internationale Flüge abgewickelt werden können. Durch den Hochseehafen Denebolawitz und den Binnenhafen Alsztyna ist das Land per Schiff erreichbar. Beide Häfen sind bedeutende Warenumschlagplätze für Güter von und noch Alsztyna. Die staatliche Alsztynaer Eisenbahngesellschaft bedient im Schmalspurverkehr eine Linie zwischen Päunpat und Denebolawitz. Eine Verbindung im Normalspurverkehr nach Korland ist geplant.
Sport
Fussball
Mit Admria Alsztyna und dem BSV Concordia Alsztyna laufen zwei Fussballclubs in der Hansestadt auf. Während Admira in der Micronationalen Fußballliga mitspielte und zu letzt in der Renslöischen Oberliga antrat, blieben die Aktivitäten Concordias bislang auf das Stadtgebiet beschränkt. Das Heimstadion Admiras ist das Kapitän-Ruyter-Stadion, während Concordia im Alsztynaer Sportpark aufläuft.