Magistrat (Alsztyna): Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Handhabung der verschiedenen Geschäftszweige beauftragt der Magistrat ständige Ausschüsse aus seiner Mitte oder einzelne Mitglieder. Der Magistrat kann auch seine Syndiker zu stimmberechtigten Mitgliedern von ständigen Ausschüssen des Magistrats ernennen. Zur Übernahme des ihm übertragenen Geschäftes ist regelmäßig jedes Mitglied verpflichte. Der Magistrat und die einzelnen Magistratsmitglieder bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Bürgerschaft. Jedes Magistratsmitglied muß zurücktreten, wenn ihm die Bürgerschaft durch ausdrücklichen Beschluß ihr Vertrauen entzieht. | Mit der Handhabung der verschiedenen Geschäftszweige beauftragt der Magistrat ständige Ausschüsse aus seiner Mitte oder einzelne Mitglieder. Der Magistrat kann auch seine Syndiker zu stimmberechtigten Mitgliedern von ständigen Ausschüssen des Magistrats ernennen. Zur Übernahme des ihm übertragenen Geschäftes ist regelmäßig jedes Mitglied verpflichte. Der Magistrat und die einzelnen Magistratsmitglieder bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Bürgerschaft. Jedes Magistratsmitglied muß zurücktreten, wenn ihm die Bürgerschaft durch ausdrücklichen Beschluß ihr Vertrauen entzieht. | ||
==Magistrat Coppenrath II== | ==Magistrat Coppenrath III== | ||
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==Früherer Magistrate== | |||
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Version vom 5. November 2014, 15:37 Uhr
Das Alsztynaer Rathaus als Sitz des Magistrates, davor der Roland als Sinnbild der Stadtrechte und der bürgerlichen Freiheit |
Die Landesregierung der Freien Hansestadt Alsztyna besteht aus einem Magistrat, dessen Mitglieder auf unbestimmte Zeit gewählt von der Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden. Jedes Mitglied des Magistrats (Stadtrat/Stadträtin) muß seinen regelmäßigen Wohnsitz im Staatsgebiet haben. Mit dem Amte eines Stadtrates ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit unvereinbar, jedoch ist in den Magistrat gewählten Kaufleuten die Fortführung ihres kaufmännischen Geschäftes gestattet. Die Magistratsmitglieder können gleichzeitig der Bürgerschaft angehören, jedoch hat ein in den Magistrat gewähltes Bürgerschaftsmitglied das Recht, aus der Bürgerschaft mit der Maßgabe auszuscheiden, daß es, wenn es von dem Amte eines Magistratsmitgliedes zurücktritt, wieder in die Bürgerschaft als Mitglied eintritt, und daß das nach dem betreffenden Wahlvorschlage zuletzt in die Bürgerschaft eingetretene Mitglied dafür aus der Bürgerschaft ausscheidet.
Zwei Mitglieder des Magistrats sind Bürgermeister. Sie werden unmittelbar nach jeder Neuwahl der Bürgerschaft durch den Magistrat in geheimer Abstimmung gewählt. Gleichzeitig wählt der Magistrat einen der beiden Bürgermeister in geheimer Abstimmung zum Präsidenten. Außerdem kann der Magistrat, wenn sich seine Zusammensetzung ändert, eine Neuwahl der Bürgermeister und des Präsidenten beschließen. Der Präsident wird zunächst durch den anderen Bürgermeister und erforderlichenfalls durch ein anderes von ihm dazu bestimmtes Mitglied des Magistras vertreten. Der Präsident hat die Leitung der Geschäfte des Magistrats. Er hat für den ordnungsmäßigen Geschäftsgang Sorge zu tragen sowie für die gehörige Ausführung der von den einzelnen Mitgliedern des Magistrats wahrzunehmenden Geschäfte.
Mit der Handhabung der verschiedenen Geschäftszweige beauftragt der Magistrat ständige Ausschüsse aus seiner Mitte oder einzelne Mitglieder. Der Magistrat kann auch seine Syndiker zu stimmberechtigten Mitgliedern von ständigen Ausschüssen des Magistrats ernennen. Zur Übernahme des ihm übertragenen Geschäftes ist regelmäßig jedes Mitglied verpflichte. Der Magistrat und die einzelnen Magistratsmitglieder bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Bürgerschaft. Jedes Magistratsmitglied muß zurücktreten, wenn ihm die Bürgerschaft durch ausdrücklichen Beschluß ihr Vertrauen entzieht.
Magistrat Coppenrath III
York von Coppenrath | W.T. von Attinghausen | Kazimiera Maripuu | Mauricijs Esterhazy |
---|---|---|---|
Bürgermeister (BPA) Präsident des Magistrates |
Bürgermeister (AFP) Infrastrukturpolitik |
Stadträtin (BPA) Innen- und Verteidigungspolitik |
Stadtrat (parteilos) Wirtschafts- und Finanzpolitik |
seit 5. November 2014 | seit 5. November 2014 | seit 5. November 2014 | seit 5. November 2014 |
Früherer Magistrate
Magistrat Coppenrath II
Dez. 2012 bis Nov. 2014
York von Coppenrath | Kazimiera Maripuu | Mauricijs Esterhazy | W.T. von Attinghausen |
---|---|---|---|
Bürgermeister (BPA) Präsident des Magistrates |
Bürgermeisterin (BPA) Innen- und Verteidigungspolitik |
Stadtrat (parteilos) Wirtschafts- und Finanzpolitik |
Stadtrat (AFP) Bau- und Verkehrspolitik |
seit 12. Dezember 2012 | seit 22. Februar 2013 | seit 17. Juni 2013 | seit 8. Juni 2014 |
Magistrat Merces I
Nov. 2003 bis Feb. 2005
Lysander Merces | York von Coppenrath | Anna-Lisa von Lojewski | Ragna von Rabenstein |
---|---|---|---|
Bürgermeister (LL) Präsident des Magistrates |
Bürgermeisterin (parteilos) Stellv. Präsident |
Bürgermeisterin (parteilos) Stellv. Präsidentin |
Stadträtin (parteilos) Innen- und Justizpolitik |
11/2003 - 02/2005 | 11/2003 - 06/2004 | 07/2004 - ??? | 11/2003 - ??? |
Magistrat Coppenrath I
Aug. 2003 bis Nov. 2003
York von Coppenrath | Lysander Merces | Dagobert Duck | Ragna von Rabenstein |
---|---|---|---|
Bürgermeister (parteilos) Präsident des Magistrates |
Bürgermeister (parteilos) Wirtschaftspolitik |
Stadtrat (parteilos) Außenpolitik |
Stadträtin (parteilos) Innen- und Justizpolitik |
27.08.2003 - 11/2003 | 09/2003 - 11/2003 | 09/2003 - 11/2003 | 09/2003 - 11/2003 |