König (Werthen): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Juni 2017, 14:37 Uhr
Der König ist das Staatsoberhaupt des Königreichs Werthen. Er kann gemäß Verfassung die Landesregierung ernennen und entlassen, Gesetze und Verordnungen erlassen und hat gegenüber der Legislative ein unbegrenztes Vetorecht. Ferner eröffnet und schließt er den Landtag. Bis 1810 wurde der Herrscher von Werthen als Herzog tituliert. Ab 1810 führte er den Titel des Großherzogs. 2008 erhielt der Großherzog von Werthen auch den Titel des Königs von Werthen.
Amtisinhaber und Titular
Seit 2015 ist Karl-Josef I. König von Werthen. Sein Titel lautet: Seine Majestät, Karl-Josef, König von Werthen, Reichsmarschall des Kaiserreichs Dreibürgen, Großherzog von Werthen, Herzog von Cassau, Markgraf der Weißmark und der niederen Lande, Fürst von Lehbeck, Graf der Länder dies und jenseits der Dantze.
Liste der Herrscher von Werthen
Herzöge und Großherzöge die zu Kaisern und Königen von Dreibürgen gekrönt wurden werden fett markiert. Folgt