Nordhanarischer Bund: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 48: | Zeile 48: | ||
Die Exekutive liegt bei der Bundesregierung die ein Kollektivorgan ist. | Die Exekutive liegt bei der Bundesregierung die ein Kollektivorgan ist. | ||
{{Navigationsleiste Staat (Antica)}} |
Version vom 24. März 2016, 18:47 Uhr
Nordhanarischer Bund Nordhanarischer Bund
| |||||||
Amtssprache | Imperianisch | ||||||
Hauptstadt | Syffia | ||||||
Regierungssitz | Syffia | ||||||
Staatsform | Monarchie | ||||||
Staatsoberhaupt Bundesverweser |
Sebastian I. seit 8. März 2016 | ||||||
Regierungschef Vorsitzender der Bundesregierung |
Vakant | ||||||
Währung | Nordhanarische Mark (NHM) | ||||||
Bruttoinlandsprodukt | ??? NHM | ||||||
Gründung | 8. März 2016 | ||||||
Nationalhymne | Gott erhalte unsern Bund | ||||||
Nationalfeiertag Bundesgründung |
8. März | ||||||
Länderkürzel | nicht vergeben
| ||||||
Vorwahl | +nicht vergeben
| ||||||
Internet-TLD | .nicht vergeben
| ||||||
karte.svg | |||||||
RL-Daten | |||||||
Gründung | 8. März 2016 | ||||||
Simulationssprache | Deutsch |
Der nordhanarische Bund ist ein auf Hanar gelegener Monarchienverbund. Er besteht aus dem Kaiserreich Seyffenstein, dem Königreich Bajar, dem Königreich Seyffan-Bajo, dem Großherzogtum Hamartia, dem Herzogtum Großhohenlau, dem Kurfürstentum Valbronn, dem Fürstentum Muriel und dem Bundesprotektorat Äquatorial Seyffenstein-Bajar.
Staatsaufbau
Der nordhanarische Bund ist ein Monarchienverbund. Er setzt sich aus sieben teilsouveränen Gliedstaaten und dem Bundesprotektorat Äquatorial Seyffenstein-Bajar zusammen. Die Staaten verfügen in allen Gebieten Gesetzgebungsbefugnisse die nicht durch den Bund geregelt werden. Weiters dürfen die Gliedstaaten auch in Gebieten die vom Bund geregelt werden für eigene Erweiterungen der Gesetze verabschieden, die jedoch nur für den jeweilgen Gliedstaat gelten und das Bundesgesetz nicht schmälern dürfen.
Die Legislative setzt sich aus der Bundeskammer und dem Bundesrat zusammen. Die Bundeskammer ist die Vertretung des Volkes beim Bund, während der Bundesrat die Vertretung der Länder beim Bund ist. Beide zusammen sind für die Gesetzgebung zuständig. Die Bundeskammer kann auf Antrag des Bundesverwesers oder der Regierung durch den Bundesrat aufgelöst werden. Wird die Bundeskammer aufgelöst ist die Gesetzgebung ausgesetzt. Der Bundesrat hingegen kann nicht aufgelöst werden, jedoch kann er vertagt werden.
Die Exekutive liegt bei der Bundesregierung die ein Kollektivorgan ist.
Albernia - Bergen - Dreibürgen - Eldeyja - Eulenthal - Fuchsen - Glenverness - Gran Novara - Königreich beider Archipele - Monikberg - Nordmark - Pottyland - Ratelon - Severanien - Targa - Turanien - Valsanto
Sonstige Gebiete:
Fawkland Islands - Friedrich-Ferdinand-Archipel - Islas d'Arroz - Peña-Bosque