Nordhanarischer Bund: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Exekutive liegt bei der Bundesregierung die ein Kollektivorgan ist.
Die Exekutive liegt bei der Bundesregierung die ein Kollektivorgan ist.
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Version vom 24. März 2016, 18:47 Uhr

Nordhanarischer Bund
Nordhanarischer Bund

(Details)

(Details)
Wahlspruch: »Viribus Unitis!«
 Imperianisch: »Mit vereinten Kräften!«
Amtssprache Imperianisch
Hauptstadt Syffia
Regierungssitz Syffia
Staatsform Monarchie
Staatsoberhaupt
 Bundesverweser
Sebastian I.
 seit 8. März 2016
Regierungschef
 Vorsitzender der Bundesregierung
Vakant
 
Fläche  km²
Einwohner
Bevölkerungsdichte  Einwohner je km²
Währung Nordhanarische Mark (NHM)
Bruttoinlandsprodukt ??? NHM
Gründung 8. März 2016
Unabhängigkeit
Auflösung
Nationalhymne Gott erhalte unsern Bund
Nationalfeiertag
 Bundesgründung
8. März
Länderkürzel nicht vergeben
Vorwahl +nicht vergeben
Internet-TLD .nicht vergeben
karte.svg

RL-Daten

Gründung 8. März 2016
Auflösung
Simulationssprache Deutsch

Der nordhanarische Bund ist ein auf Hanar gelegener Monarchienverbund. Er besteht aus dem Kaiserreich Seyffenstein, dem Königreich Bajar, dem Königreich Seyffan-Bajo, dem Großherzogtum Hamartia, dem Herzogtum Großhohenlau, dem Kurfürstentum Valbronn, dem Fürstentum Muriel und dem Bundesprotektorat Äquatorial Seyffenstein-Bajar.

Staatsaufbau

Der nordhanarische Bund ist ein Monarchienverbund. Er setzt sich aus sieben teilsouveränen Gliedstaaten und dem Bundesprotektorat Äquatorial Seyffenstein-Bajar zusammen. Die Staaten verfügen in allen Gebieten Gesetzgebungsbefugnisse die nicht durch den Bund geregelt werden. Weiters dürfen die Gliedstaaten auch in Gebieten die vom Bund geregelt werden für eigene Erweiterungen der Gesetze verabschieden, die jedoch nur für den jeweilgen Gliedstaat gelten und das Bundesgesetz nicht schmälern dürfen.

Die Legislative setzt sich aus der Bundeskammer und dem Bundesrat zusammen. Die Bundeskammer ist die Vertretung des Volkes beim Bund, während der Bundesrat die Vertretung der Länder beim Bund ist. Beide zusammen sind für die Gesetzgebung zuständig. Die Bundeskammer kann auf Antrag des Bundesverwesers oder der Regierung durch den Bundesrat aufgelöst werden. Wird die Bundeskammer aufgelöst ist die Gesetzgebung ausgesetzt. Der Bundesrat hingegen kann nicht aufgelöst werden, jedoch kann er vertagt werden.

Die Exekutive liegt bei der Bundesregierung die ein Kollektivorgan ist.