Unionspolizei: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Aufgaben und Befugnisse der Unionspolizei sind im Unionspolizeigesetz (UPolG) geregelt. Die Uniospolizei arbeitet in der Prävention und Repression sowie im Rahmen der Vollzugshilfe für andere Behörden. | |||
Die Aufgaben der Unionspolizei sind aufgrund des Föderalismus und der Polizeihoheit der Länder auf spezielle Aufgaben begrenzt. Zu den begrenzten Aufgaben der Unionspolizei gehören gemäß Abschnitt 1 des UPolG: | |||
a) der Grenzschutz und der Zollaußendienst | |||
b) die Bekämpfung von unionsweit organisierter Kriminalität | |||
c) die Bekämpfung politischer und staatsfeindlicher Kriminalität sowie Terrorismus | |||
d) die Bereithaltung polizeilicher Spezialkräfte | |||
e) die Koordination der Länderpolizeizusammenarbeit | |||
f) die internationale Polizeizusammenarbeit | |||
==Organisation== | ==Organisation== | ||
===Unionspolizeipräsidium=== | |||
Das Unionspolizeipräsidium ist eine Unionsoberbehörde mit Hauptsitz in Manuri, die dem Unionsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht über die restliche Unionspolizei aus und ist auch für die polizeilich-strategische Steuerung zuständig. Es wird vom Präsidenten des Unionspolizeipräsidiums und seinem Vizepräsidenten geleitet. | |||
Seine organigrafische Gliederung sieht derzeit folgendermaßen aus: | |||
*Leitungsstab | |||
**Leitungsbüro | |||
**Vertrauensstelle der Unionspolizei | |||
**Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | |||
**Stabsstelle Innenrevision | |||
*Abteilung 1 – Lage und Auswertung | |||
**Referat 1 – Führungs- und Lagedienst | |||
**Referat 2 – Polizeiliche Auswertung und Analyse | |||
**Referat 3 – Erkenntnisbearbeitung und Informationsstelle Sport | |||
**Referat 4 – Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration - GASIM | |||
==Ausbildung== | ==Ausbildung== |
Version vom 3. Juli 2017, 12:07 Uhr
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Die Unionspolizei (UPOL) ist eine Polizei in der Demokratischen Union und gehört zum Geschäftsbereich des Unionsministerium des Innern, das die Rechtsaufsicht und Fachaufsicht über die Behörden der Unionspolizei ausübt. Im Sicherheitssystem der Union nimmt die Unionspolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Unionspolizei geregelt sind.
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Staatliche Ebene | Union | |
Stellung | Polizei der Union (im Geschäftsbereich des UMI) | |
Aufsichtsbehörde | Unionsministerium des Innern | |
Gründung | 1998 | |
Hauptsitz | Manuri | |
Behördenleitung | Maximilian zu Lindstein | |
Bedienstete | 75.340 |
Auftrag
Die Aufgaben und Befugnisse der Unionspolizei sind im Unionspolizeigesetz (UPolG) geregelt. Die Uniospolizei arbeitet in der Prävention und Repression sowie im Rahmen der Vollzugshilfe für andere Behörden.
Die Aufgaben der Unionspolizei sind aufgrund des Föderalismus und der Polizeihoheit der Länder auf spezielle Aufgaben begrenzt. Zu den begrenzten Aufgaben der Unionspolizei gehören gemäß Abschnitt 1 des UPolG:
a) der Grenzschutz und der Zollaußendienst b) die Bekämpfung von unionsweit organisierter Kriminalität c) die Bekämpfung politischer und staatsfeindlicher Kriminalität sowie Terrorismus d) die Bereithaltung polizeilicher Spezialkräfte e) die Koordination der Länderpolizeizusammenarbeit f) die internationale Polizeizusammenarbeit
Organisation
Unionspolizeipräsidium
Das Unionspolizeipräsidium ist eine Unionsoberbehörde mit Hauptsitz in Manuri, die dem Unionsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht über die restliche Unionspolizei aus und ist auch für die polizeilich-strategische Steuerung zuständig. Es wird vom Präsidenten des Unionspolizeipräsidiums und seinem Vizepräsidenten geleitet.
Seine organigrafische Gliederung sieht derzeit folgendermaßen aus:
- Leitungsstab
- Leitungsbüro
- Vertrauensstelle der Unionspolizei
- Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Stabsstelle Innenrevision
- Abteilung 1 – Lage und Auswertung
- Referat 1 – Führungs- und Lagedienst
- Referat 2 – Polizeiliche Auswertung und Analyse
- Referat 3 – Erkenntnisbearbeitung und Informationsstelle Sport
- Referat 4 – Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration - GASIM
Ausbildung
Die Unionspolizei bildet Vorallem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst findet unregelmäßig statt. Dieser Dienst ist fast ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten.
Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Die gesamte Ausbildung für den mPVD ist für zwei einhalb Jahre ausgelegt, kann jedoch bei sehr guten Leistungen auf zwei Jahre verkürzt werden. Das erste halbe Jahr ist die polizeiliche Grundausbildung, in der man den Beruf des Polizisten besser kennenlernt. Der zweite Teil vertieft diese Grundkenntnise vorallem durch 22 Wochen Praktika an verschiedenen Dienststellen. Der dritte Teil ist die Lehrgangsprüfung. Mit bestehen dieser Prüfung erfolgt die Ernennung zum Polizeimeister.
Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Das modularer gegliederte Studium für den gPVD dauert in der Regel drei Jahre. Es wird oft gewechselt zwischen Fachhochschulstudium und Praktika. Während der Praltika wird dem angehendem Polizisten die Grundkenntnisse eben dieses vermittelt, während er in der Studienzeit Kenntnisse im Bereich der Volkswirtschaftslehre- und Betriebswirtschaftslehre vermittelt bekommt. Zusätzlich dazu sind Teil des Studiums die Bereiche Psychologie, Zivilrecht, Staats- und Verfassungsrecht. Mit bestandener Diplom-Abschlussarbeit folgt die Ernennung zum Polizeikommissar.
Aus- und Fortbildungszentrum der Unionspolizei
Die Unionspolizei unterhält zur Aus- und Fortbildung ein eigenes Schulungszentrum. Dieses befindet sich in der Landeshauptstadt Manuri.
Amtsbezeichnungen
--> Hauptartikel: Amtsbezeichnungen der Unionspolizei