Adel (Nordmark): Unterschied zwischen den Versionen
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==Erbliche Titel des Hochadels== | ==Erbliche Titel des Hochadels== | ||
* Fürst von Löwenstaedt; ''Nachgeordneter Titel:'' | * Fürst von Löwenstaedt; ''Nachgeordneter Titel:'' Graf von Griudin | ||
* Fürst von Kopparborg; ''Nachgeordnerter Titel:'' Jarl von Sølvborg | * Fürst von Kopparborg; ''Nachgeordnerter Titel:'' Jarl von Sølvborg | ||
* Fürst von Freyn; ''Nachgeordneter Titel:'' Graf von Fjällby | * Fürst von Freyn; ''Nachgeordneter Titel:'' Graf von Fjällby |
Version vom 1. August 2018, 20:28 Uhr
Der Adel des Vereinigten Königreichs der Nordmark hat seinen Schwerpunkt insbesondere im Königreich der Mark und im Königreich der Taren. Das Königreich Nugensil kennt zwar einen sehr alten Adel und einige wenige Titel, allerdings ist er dort kein besonders traditionsreicher Stand, spiel für die Gesellschaft in Nugensil keine besondere Rolle. Die Entwicklung des Adelsstandes in den LAndesteilen geschah parallel, da die Königreiche seit Jahrhunderten gesellschaftlich durch die regen Handel eng miteinander verwoben sind.
Der Adel gliedert sich in drei Bereiche auf: Die Königshäuser, der Hochadel und der Niedere Adel. Darüber hinaus gibt es noch als eigenen Bereich und abseits der Traditionen der Königreiche übergeordnet das altehrwürdige und nicht minder traditionsreiche Wahlkönigtum der Nordmark.
Grundsätzliches
Der Adel auf dem Gebiet der Mark und des Tarenlandes entwickelte sich aus den Ritterstand. Wesentliches Merkmal dieses Standes ist, dass der Rang eines berittenen Kämpfers erarbeitet werden musste. Zunächst dienten die Jungen als Pagen, dann würden sie als Knappen von Rittern direkt unterweisen bis sie schließlich zu Rittern ernannt wurden. Das geschah in der Regel durch den Obersten Heeresführer, den jeweiligen Träger der Krone. So werden Kinder von Adligen noch heute ausgebildet. Der Adel war und ist ein persönlicher Verdienst und wird nicht einfach geerbt. Dahinter liegt das Verständnis, dass alle Ländereien Besitz der Krone sind und damit nur von Träger der Krone verwaltet oder als Lehen vergeben werden. Besonders verdiente Ritter erhielten so Lehen, die sie Zeit ihres Lebens zur Versorgung der eigenen Familie verwenden könnten. Geerbt würde dadurch automatisch nicht, das Privileg zu vererben musste sich verdient werden. Wenn das geschah wurde nicht das Land sondern das Verhältnis zwischen Lehensherr und Lehensmann vererbt. Daher war und ist es üblich, das Familien ohne männlichen Erben wieder an die Krone zurückgeben müssen. Hier gibt es in den letzen Jahren neue Entwicklungen, die es im Ausnahmefall und bei beträchtlichen Verdiensten auch Frauen ermöglicht, ein Lehen zu erwerben. Mit einem Lehen erhielt der Lehensmann entsprechend einen Titel, bei größeren Gebieten durchaus auch zwei oder sogar drei Titel. Heute sind Titel nicht zwingend an Land gebunden, allerdings kommt das sehr selten vor.
Jeder tarische oder märkische Adelstitel kann aus diesem Verständnis heraus zu einem gegebenen Zeitpunkt nur von einer lebenden Person getragen werden. Als Adelige gelten in diesem System also nur jene Personen, denen der Titel entweder neu verliehen wurde oder, die ihn nach dem Tod des vorigen Trägers ererbt haben. Nur sie und ihre Ehefrauen sind tatsächlich adelig, während ihre Kinder und ihre jüngeren Geschwister formal als Bürgerliche gelten. Diese Unterscheidung spielt insbesondere beim Hochadel eine Rolle: Im Hochadel ist es üblich, dass das älteste Kind bzw. der älteste Sohn (Töchter haben in der Regel kein Erbrecht) den Titel erbt, während seine Geschwister lediglich persönlich adelig sind und ihre Kinder gar nicht mehr.
Im Lauf der Zeit eingebürgert, insbesondere die Söhne Hochadliger mit sogenannten Höflichkeitstiteln anzureden. Der älteste Sohn eines hochadligen Titelträgers trägt zu Lebzeiten seines Vaters dessen zweiten Titel, aber ohne ihn wirklich zu besitzen oder selbst zum Hochadel zu gehören. Die jüngeren Söhne des Hochadels und alle Söhne des niederen Adels werden mit Herse + Vorname + Vatersname und ggf. Familienname tituliert. Die Töchter in gleicher Weise mit Hersa. Die Höflichkeitstitel werden auch in Briefen oder Visitenkarten verwendet und gelten auf Lebenszeit.
Niederer Adel
Der niedere Adel setzt sich aus den Rittern, Freiherren und den Grafen zusammen. Grafen bzw. Jarls waren die ersten Lehensmänner und haben der Krone maßgeblich bei der Verwaltung und Kontrolle der Ländereien geholfen. Jarl-Titel sind dabei schon seit Jahrhunderten in Gebrauch, Grafen-Titel häufig „jünger“. Die Freiherren waren in Wortsinne zu freuen Herren erklärt worden. Der Titel wurde vor 300 Jahren häufig mit kleineren Alterssitzen verliehen oder um die Staatskasse aufzubessern, heute wird er nur noch ab und zu als persönlicher Adel an hochverdiente Bürger verliehen. Der Ritterstand ist damals wie heute ein persönlicher Adel und muss sich über die Karriere Page-Knappe-Ritter verdient werden. Heute ist die Ausbildung nicht mehr rein militärisch, es stellt eine Alternative für Jungen und Mädchen gleichermaßen zur öffentlichen Schulbildung dar.
Anreden des Niederen Adels
- Graf/Gräfin | Greve(Jarl)/Grevinne (Seine/Ihre Hoheit)
- Freiherr/Freifrau | Baron / Baronesse (Euer Gnaden)
- Ritter/Dame | Ridder / Dame (Edler Herr/Edle Frau bzw. Ser/Sera)
Erbliche Titel des Niederen Adels
- Graf von Saxon und Weddin
- Graf von Mirtelan
- Freiherr von Björnsdal
- Freiherr von Freyn
Hochadel
Dem Hochadel gehören die Fürsten, Herzöge und Großherzöge an. Die Fürsten waren über Jahrhunderte die Elite des Landes, heute sind Fürstentitel zumeist im Umkreis der Königsfamilien zu suchen, es gibt nur sehr wenige Familien, die keine königlichen Fürsten sind. Herzöge befinden sich im Zentrum der Macht im Vereinigten Königreich. Diese Titel werden in der Regel auf Zeit verliehen, sind nicht erblich und eng an den Hochkönig gebunden. Dieser ernennt zu Beginn seiner Regentschaft das Godenkollegium, möglichst in Absprache mit den Königen der Landesteile. Während der Regentschaft ist dieses Kollegium ein Beratungsgremium, das allerdings nicht gehört werden muss. Es wird nur selbstständig aktiv, wenn der Hochkönig nach mehrfacher Aufforderung seinen Aufgaben nicht nachkommt oder stirbt. Dann berät das Kollegium unter strengen Auschluss der Öffentlichkeit über die Nachfolge des Hochkönigs. Die Dauer Ehre einen solchen Titel tragen zu dürfen hängt demnach an der Amtszeit des Hochkönigs. Großherzöge gibt es in der vereinigten Nordmark nur zwei, es sind Ehrentitel für die Könige der Mark und die Könige der Taren, die ihn in Kombination mit ihrem Dynastienamen tragen dürfen. Die Oberhäupter der Häuser Vattenberg und Parma sind also gleichzeitig Großherzog von Vattenberg bzw. von Parma.
Anreden des Hochadels
- Großherzog/Großherzogin | Storhertug/Storhertuginne (Seine/Ihre königliche Hoheit)
- Herzog/Herzogin | Hertug/Hertuginne (Seine/Ihre erhabene Hoheit)
- Fürst/Fürstin | Fyrste/Fyrstinne (Seine/Ihre stralende Hoheit)
Erbliche Titel des Hochadels
- Fürst von Löwenstaedt; Nachgeordneter Titel: Graf von Griudin
- Fürst von Kopparborg; Nachgeordnerter Titel: Jarl von Sølvborg
- Fürst von Freyn; Nachgeordneter Titel: Graf von Fjällby
Königshäuser
Die drei Königshäuser im Vereinigten Königreich der Nordmark gehören eigentlich zum Hochadel, sind aber über die Jahrhunderte zu einem besonderen Teil des Adels geworden, nicht nur weil ihrem Oberhaupt - den jeweiligen König - das Privileg zukommt Adel verleihen zu können. Zu einem Königshaus gehört der Träger der Krone des jeweiligen Landesteils als Oberhaupt, seine Gattin und seine Kinder. Bis einschließlich der Enkel dürfen die Nachkommen eines Königs den Titel "Prinz" bzw. "Prinzessin" vor dem Namen als persönlichen und nicht vererbbaren Titel ein Leben lang tragen. Häufig wird ihnen spätestens bei der Hochzeit ein Fürstentitel aus eigenem Recht von jeweiligen König zugestanden. Die Träger eines Prinzentitel gehören zum erweiterten Königshaus und sind verpflichtet den König bei seinem Amtsgeschäften zu unterstützen. Der jeweilige König eines Landesteils kann Titel des eigenen Landes jederzeit auch wieder aberkennen.
Anreden der Königshäuser
- König | Kongen (Seine Majestät)
- Königin | Dronning (Ihre Majestät)
- Prinz/Prinzessin | Prins/Prinsesse (Seine/Ihre königliche Hoheit)
Erbliche Königstitel
- König der Mark; Nachgeordnete Titel: Großherzog von Wattenberg, Fürst von Azular und der Altmark, Jarl von Indigo und Igrudin, Graf von Saxon und Weddin, Freiherr von Baro
- König der Taren; Nachgeordnete Titel: Großherzog von Parma, Jarl von Tiboria und Parma, Freiherr von Strapinski
- König von Nugensil
Krone der vereinigten Nordmark
Die Krone des vereinigten Königreiches spielt eine Sonderolle innerhalb des Adels. Mit ihr sind zwei mögliche Titel verbunden, die allerdings nie zusammen geführt werden. Auf der einen Seite gibt es den Titel „König des Vereinigten Königreichs der Nordmark“ (Kurzform: König der vereinigten Nordmark). Der Titel ist nicht mit Land verbunden, da das Vereinigte Königreich ein Zusammenschluss bestehender Königreiche ist. Der Titel ist demnach ein Ehrentitel, der dem Oberhaupt des Staatenbundes und zusteht. Auf der anderen Seite gibt es den Titel „Nordmärkischer Hochkönig“, fälschlicherweise oft als „Hochkönig der vereinigten Nordmark“ bezeichnet. Diesem Titel wird eine Ordnungszahl vorangestellt, die auf August den Großem, dem Gründer der neuzeitlichen Nordmark zurückgeht. Dieser nannte sich beispielsweise „August I., Erster Nordmärkischer Hochkönig“. Wie der Königstitel ist dies ein Ehrentitel, bei ihm wird der fehlende Bezug auf Ländereien nur deutlicher. Hochkönig darf sich der Souverän nur nennen, wenn er neben der weltlichen Herrschaft (Krone der vereinigten Nordmark) auch die geistliche Herrschaft (Amt des Obersten Priester der Vorgoten oder Patriarch der evangelisch-nordmärkischen Kirche) inne hat. Da der Hochkönigstitel und der Regierungsnamen des Souverän mit der Krone bzw. den Kronen eng verbunden sind, wird zwischen Männern und Frauen bei der Fortführung der Ordnungszahl nicht unterschieden. So ist es selbstverständlich, dass der erste weibliche Souverän, Viktoria Augusta V., als fünfte Namensträgerin des Namens August und als fünfte Hochkönigin, auch wenn sie eigentlich die erste HochkönigIN ist. Lediglich der Titel und der Name werden feminisiert. Allerdings ganz ohne Land und damit eigener Hausmacht ist der König bzw. Hochkönig nicht. Mit der Krone eng verbunden ist die Königswürde der Filamen. Die werden in Personalunion vom Träger der nordmärkischen Krone regiert. Ursprünglich wurde der König der Filamen durch Goden, den guten Vertretern, der einzelnen Inseln gewählt. Das Wahlkönigtum setzte sich im Staatenbund durch, da so keine Dynastie auf ewig diesen dominieren kann. Als der König der Filamen vor 500 Jahren auch Souverän des Staatenbundes wurde, bekamt das Staatsoberhaupt mehr Bedeutung und wurde insbesondere im Kriegsfall mehr geschätzt. Darüber hinaus wird durch diese Sonderrolle des Königreich der Filamen deren besondere Rolle kn der Geschichte des Landes als erster Punkt der Besiedelung und als religiöses Zentrum der Vorgoten herausgestellt.
Die Gattin eines Königs oder Hochkönig trägt den Titel „Königin des Vereinigten Königreichs der Nordmark"
Großer Titel der regierenden Hochkönigin
Ihre heilige Majestät, Viktoria Augusta V., Von Vorgots Gnaden und durch die Verfassung des Reiches fünfte nordmärkischen Hochkönigin, und Königin der Filamen sowie Oberste Priesterin der Vorgotenheit; Königin von Tehuri und Judäa, Königin der Brandung und Herrscherin des Heiligen Landes; Höchst freiheitliche Großherzogin von Parma, Großherzogin von Høyen, Wächterin des Eises und Bewahrerin der Souveränität, Herzogin von Tiboria, Fürstin von Azular und der Altmark, Jarl von Anto, Parma, Warudin, Indigo und Igrudin Gräfin von Saxon und Weddin, Freifrau von Strapinski, Kristiansund und Baro; Protektorin aller nordmärkischer Länder; Großmeisterin des Nordmärkischen Adlerorden
Großer Titel ihres Gemahls
Seine königliche Hoheit, Prinzgemahl Magnus August Karlssonn, Kronprinz der Mark, Fürst von Azular und der Altmark, Jarl von Indigo und Igrudin, Graf von Saxon und Weddin, Freiherr von Baro, Ritter vom Wadtenbårg; Träger des Großsterns des Nordmärkischen Adlerordens, Ritter des Wattenbergischen Hausordens