Oberhaus (Bajar): Unterschied zwischen den Versionen
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Das Oberhaus hat weitreichende Befugnisse, so kann kein Landesgesetz gültig werden. Jedoch hat das Oberhaus keine Handhabe gegen Gesetze Nordhanars oder gegen Proklamationen des Königs. | Das Oberhaus hat weitreichende Befugnisse, so kann kein Landesgesetz gültig werden. Jedoch hat das Oberhaus keine Handhabe gegen Gesetze Nordhanars oder gegen Proklamationen des Königs. | ||
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Derzeit Sitzen 17 erbliche und 6 nicht erbliche Titelträger in dem Oberhaus, dazu 3 Kirchliche und der Ministerpräsident. Einzig und alleine der Sitz der Bajora ist verkannt. |
Version vom 18. Mai 2021, 20:49 Uhr
Das Oberhaus ist eine Kammer des Parlaments des Königreiches Bajar. In dieser ist der Adel des Königreiches Vertreten, jeder erbliche und bestimmte nicht erbliche Adelige haben dort eine Stimme, zusätzlich jedoch auch die Bajarische Landeskirche mit zwei Vertretern sowie der Katholischen Kirche die ebenfalls eine Person entsendet. Zusätzlich ist auch der Ministerpräsident im Oberhaus um die Regierung zu verteten.
Das Oberhaus hat weitreichende Befugnisse, so kann kein Landesgesetz gültig werden. Jedoch hat das Oberhaus keine Handhabe gegen Gesetze Nordhanars oder gegen Proklamationen des Königs.
Zusammensetzung
Derzeit Sitzen 17 erbliche und 6 nicht erbliche Titelträger in dem Oberhaus, dazu 3 Kirchliche und der Ministerpräsident. Einzig und alleine der Sitz der Bajora ist verkannt.