Oberhaus (Bajar): Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Das Oberhaus ist eine Kammer des Parlaments des Königreiches [[Bajar]]. In dieser ist der Adel des Königreiches Vertreten, jeder erbliche und bestimmte nicht erbliche Adelige haben dort eine Stimme, zusätzlich jedoch auch die [[Bajarische Landeskirche]] mit zwei Vertretern sowie der Katholischen Kirche die ebenfalls eine Person entsendet. Zusätzlich ist auch der Ministerpräsident im Oberhaus um die Regierung zu verteten. | Das Oberhaus ist eine Kammer des Parlaments des Königreiches [[Bajar]]. In dieser ist der Adel des Königreiches Vertreten, jeder erbliche und bestimmte nicht erbliche Adelige haben dort eine Stimme, zusätzlich jedoch auch die [[Bajarische Landeskirche]] mit zwei Vertretern sowie der Katholischen Kirche die ebenfalls eine Person entsendet. Zusätzlich ist auch der Ministerpräsident im Oberhaus um die Regierung zu verteten. | ||
Das Oberhaus hat weitreichende Befugnisse, so kann kein Landesgesetz gültig werden. Jedoch hat das Oberhaus keine Handhabe gegen Gesetze Nordhanars oder gegen Proklamationen des Königs. Der König, oder in Vertretung diesen der Hofmarschall, sitzt dem Oberhaus vor. | Das Oberhaus hat weitreichende Befugnisse, so kann kein Landesgesetz gültig werden ohne das Oberhaus diesem Zustimmt, auch kann es das Unterhaus auflösen. Jedoch hat das Oberhaus keine Handhabe gegen Gesetze Nordhanars oder gegen Proklamationen des Königs. Der König, oder in Vertretung diesen der Hofmarschall, sitzt dem Oberhaus vor. | ||
Version vom 19. Mai 2021, 14:56 Uhr
Das Oberhaus ist eine Kammer des Parlaments des Königreiches Bajar. In dieser ist der Adel des Königreiches Vertreten, jeder erbliche und bestimmte nicht erbliche Adelige haben dort eine Stimme, zusätzlich jedoch auch die Bajarische Landeskirche mit zwei Vertretern sowie der Katholischen Kirche die ebenfalls eine Person entsendet. Zusätzlich ist auch der Ministerpräsident im Oberhaus um die Regierung zu verteten.
Das Oberhaus hat weitreichende Befugnisse, so kann kein Landesgesetz gültig werden ohne das Oberhaus diesem Zustimmt, auch kann es das Unterhaus auflösen. Jedoch hat das Oberhaus keine Handhabe gegen Gesetze Nordhanars oder gegen Proklamationen des Königs. Der König, oder in Vertretung diesen der Hofmarschall, sitzt dem Oberhaus vor.
Zusammensetzung
Derzeit Sitzen 17 erbliche und 6 nicht erbliche Titelträger in dem Oberhaus, dazu 3 Kirchliche und der Ministerpräsident. Einzig und alleine der Sitz der Bajora ist verkannt.