Naturschutzverbund Rodanien: Unterschied zwischen den Versionen

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|+<font size="+1">'''Naturschutzverbund Rodanien'''</font><br />
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Version vom 24. August 2006, 22:35 Uhr

Naturschutzverbund Rodanien
Landesamt für Umwelt- und Naturschutz

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Schutzgebiete insgesamt 6
Nationalparks 2
Naturparks keine
Biosphärenreservate 1
Naturschutzgebiete 3
Landschaftsschutzgebiete keine
Verwaltung Landesamt für Umwelt- und Naturschutz
Website Naturschutzverbund Rodanien

Allgemeines

Seit 2005 hat die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna in den heimischen Gefilden getroffen. Die ausgewiesenen Flächen und Regionen laden nicht nur zum Wandern, Erholen und Betrachten ein, sondern sollen Tourismus und aktiven Umweltschutz in Einklang bringen.

Sie können sich über die einzelnen Gebiete informieren - und vielleicht entscheiden ja auch Sie sich schon bald für einen Urlaub in der intakten Natur Rodaniens.

Schutzgebiete

Nationalparks

Das Gesetz definiert einen Nationalpark wie folgt: "Nationalparks stellen ein Schutzgebiet 1. Ordnung dar. Sie bestehen aus einer Kernzone und einer Schutzzone. In der Kernzone sind sämtliche Eingriffe untersagt. Eingriffe in die Schutzzone dürfen keine wesentlichen Veränderungen mit sich bringen."

Mit der Durchführungsverordnung vom 13.06.2005 hat die Landesregierung zwei Nationalparks in Rodanien ausgewiesen. Zum einen die Heidelandschaft rund um Aurelienburg, sowie den Alt-Rolfsburger Höhenkamm.

Aurelienburger Heide

Die Heidelandschaft um Aurelienburg ist ein, in Rodanien, einzigartiger Raum. Über mehrere Quadratkilometer erstrecken sich hier unberührte Heideflächen. Im leicht hügeligen Gebiet schmiegt sich das zarte Heidekraut an den Boden. Zahlreiche Wacholdersträucher durchbrechen den lila-rosa Teppich.

Jene Wachholdersträcher sind besonders schützenswert. Nicht nur, daß sie nicht mehr allzu häufig vorkommen, sondern auch weil aus den Beeren der besondere Rodanische Wachholdergeist gewonnen wird. Seit der Einrichtung des Parkes konnte schon eine leichte Erhöhung des Wachholderbestandes gemessen werden.

Die Kernzone des Nationalparks können Sie nur mit einem unserer geschulten Nationalparkranger betreten. Innerhalb der Schutzzone haben Sie jedoch die Möglichkeit auf den markierten Wegen zu Wandern oder mit dem Fahrrad zu fahren. Ob Allein oder mit der ganzen Familie: Der Nationalpark ist immer einen Besuch wert.

Alt-Rolfsburger Höhenkamm

Mitten im Nationalpark gelegen befindet sich Alt-Rolfsburg. Die Einwohner haben für die Zufahrt eine Ausnahmegenehmigung der Landesregierung. Hier lebt man hauptsächlich vom Tourismus. Rund um Alt-Rolfburg zieht sich der nach der Ortschaft benannte Höhenkamm. Seine einzigartige Flora und Fauna macht ihn besonders schützenswert.

Während der Höhenzug weitestgehend relativ geschwungen verläuft, ragen an manchen Stellen, wie hier an der Wilden Wand, steile Felsvorsprünge in den Himmel. Innerhalb der Kernzone ist das beklettern verboten. In der vorgelagerten Schutzzone hingegen haben sich zahlreiche Kletterrouten etabliert.

Das Alt-Rolfsburger Bergmassiv erstreckt sich im Norden des Landes. Von zahlreichen Aussichtstürmen kann man weit nach Rodanien hieneinblicken. Seine Ausläufer sind besonders bei Bergwanderern beliebt. Doch sollte man aufpassen, daß man die Murmeltiere und Gämsen nicht verschreckt. Daher ist es strikt verboten die markierten Wege zu verlassen.

Naturparks

Das Gesetz definiert einen Naturpark wie folgt: "Naturparks sind Schutzgebiete 2. Ordnung. Sie bestehen aus einer Schutzzone. Eingriffe in die Schutzzone dürfen keine wesentlichen Veränderungen mit sich bringen."

Derzeit sind keine Flächen als Naturpark ausgewiesen.

Biosphärenreservate

Das Gesetz definiert ein Biosphärenreservat wie folgt: "Biosphärenreservate sind Schutzgebiete 3. Ordnung. Sie bestehen aus einer Schutzzone und einer Erweiterten Schutzzone. Eingriffe in die Schutzzone dürfen keine wesentlichen Veränderungen mit sich bringen. Eingriffe in die Erweiterte Schutzzone können im Rahmen der menschlichen Nutzung zugelassen werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten ist."

Mit der Durchführungsverordnung vom 13.06.2005 hat die Landesregierung ein Biosphärenreservat in Rodanien ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die Wasserfläche und die angrenzende Fläche des Loch Rodons.

Loch Rodon

Über der ehemaligen Landeshauptstadt Rodon erstreckt sich nun der größte See des Landes: Loch Rodon. War die Stadt im Befreiungskrieg durch eine Rakete zerstört, und ein Krater in die Landschaft gesprengt worden, tummeln sich heute glückicherweise Touristen und Fische am und im See.

Die Schutzzone des Biosphärenreservates erstreckt sich über die gesamte Wasserfläche. Dennoch ist hier ein breites Wassersportangebot wie Segeln, Rudern, Schwimmen und Surfen möglich. Geangelt werden darf jedoch nur an ganz bestimmten Stellen und nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde.

Als Erweiterte Schutzzone wurde der Uferbereich des Sees mit in das Biosphärenreservat aufgenommen. Hier wurden zahlreiche Badebuchten angelegt. Mittlerweile habe sich auch einige Campingplätze um den See gebildet, so daß nach den Wirren des Krieges wieder Leben in die Region Rodon zurückkehrt.

Naturschutzgebiete

Das Gesetz definiert ein Naturschutzgebiet wie folgt: "Naturschutzgebiete sind Schutzgebiete 4. Ordnung. Diese Gebiete dürfen von Menschen nur für Tourismus und Landwirtschaft genutzt werden, wenn diese Maßnahmen im Einklang mit der Natur stehen. Der Schutz zielt in erster Linie auf Tiere und Pflanzen ab."

Mit der Durchführungsverordnung vom 13.06.2005 hat die Landesregierung drei Naturschutzgebiete in Rodanien ausgewiesen. Dazu zählen die Weinhänge von Bad Zwieblingen, das große Breisinger Waldgebiet, sowie die Flußauen bei Grünstadt.

Zwieblinger Weinhänge

Rund um die Kreis- und Kurstadt Bad Zwieblingen befinden sich zahlreiche Weinhänge, die schon seit Jahrhunderten bebaut werden. Diese Kontinuität hat hier eine ganz spezielle Tier- und Pflanzenwelt ausgeprägt. Zahlreiche Hänge wurden hier als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um diese Artenvielfalt zu bewahren.

Die meisten Weinhänge werden von einheimischen Winzern bebaut. Einige wurden jedoch von der Landesregierung aufgekauft um alte und seltene Rebsorten zu züchten und so für die Nachwelt zu erhalten. Zu diesen Sorten zählen unter anderem die Rebsorten "Alt Zwieblingen", "Meier-Turngau" und "Kronfelder".

Fast so fest im Leben der Zwieblinger wie der Wein, ist die Kirche verankert. Und so ist es kein Wunder, daß viele Weinhänge ihre eigenen Kapellen besitzen. Auch im Naturschutzgebiet finden sich noch viele dieser "Weinkirchen", welche meist in privatem Besitz sind und von den Winzern gerne für Touristen geöffnet werden

Breisinger Wälder

Eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete im ganzen PFKanischen Bund sind die Breisinger Wälder. Der große Bestand an Buchen und Eichen ist einzigartig. Weite Flächen sind mit Wander- und Radwegen durchzogen und touristisch gut erschlossen. Zahlreiche Mythen ranken sich um die Wälder, welche schon lange die Menschen faszinierten.

Innerhalb der Wälder hat sich in den letzten Jahrzehnten die vom Aussterben bedrohte Wildkatze angesiedelt. Diese Katzenart wurde in Zeiten der Not von den Menschen gefangen und gegessen. Natürliche Feinde, wie Wölfe und Bären dezimierten die Bestände im vergangenen Jahrhundert. Durch gezielte Projekte ist der Bestand mittlerweile stabil.

Das man nicht nur Wandern und Radfahren kann, beweisen die zahlreichen Pferdehöfe in der Breisinger Region. Viele Bauern bieten ganzjährig Ausritte durch die Wälder an. Wessen Glück der Erde nicht auf dem Rücken jener Reittiere liegt, kann mit Gleitschirmen und Fesselballons die weitläufigen Waldgebiete aus der Luft betrachten.

Flußauen bei Grünstadt

Nicht nur für ihren "Graf-Freiserich-Dom" ist Grünstadt bekannt. Mindestens so bedeutend sind die Flußauen vor der Stadt. Hier konnte sich über Jahrhunderte, fernab von Flußbegradigungen, eine einzigartige Auenlandschaft entwickeln. Zahlreiche Ulmen und Erlen säumen die verschlungenen Flußarme.

Diese günstigen Bedinungen ermöglichten unter anderem dem Fischreiher hier sein Refugium zu nehmen. In den Flüssen und Bächen findet er reichlich Nahrung, wie die Breisinger Bachforelle, welche auch, allerdings gekocht, von Touristen geschätzt wird. Fischreiher und Eisvögel werden hier recht häufig angetroffen, was die Flußauen zu einem Paradies für Ornithologen macht.

Die verwinkelten Seitenarme der Flüsse und Bäche laden den naturverbundenen Touristen zu langen Bootsfahrten ein. Boote und Kanus können in Breising gemietet werden. Die Besucher werden jedoch darauf hingewiesen, daß sie ihren Müll nicht in den Auen entsorgen, sondern vielmehr wieder mit zurück nehmen sollen.

Landschaftsschutzgebiete

Das Gesetz definiert ein Landschaftsschutzgebiet wie folgt: "Landschaftsschutzgebiete sind Schutzgebiete 4. Ordnung. Diese Gebiete dürfen von Menschen nur für Tourismus und Jagd genutzt werden, wenn diese Maßnahmen im Einklang mit der Natur stehen. Der Schutz zielt in erster Linie auf den Lebensraum als solchen ab."

Derzeit sind keine Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Verwaltung

Das Landesamt für Umwelt- und Naturschutz befindet sich in der Landehauptstadt Greenoble. Von hier aus werden die Informationszentren vor Ort betreut. Ausgewähltes Fachpersonal wird hier in Biologie, Biodiversität, Tourismusmarketing und weiteren Themenbereichen geschult. Das Landesamt untersteht dem Blaurat, bzw. dem von ihm benannten Beuaftragten.

Kontakt: Landesamt für Umwelt- und Naturschutz, Alte Rodoner Landstraße 45, 0110 Greenoble, Rodanien