Unionsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Unionsgericht''' ist das höchste Gericht der [[Demokratische Union|Demokratischen Union]]. Es ist zuständig, wenn die den Rechtsstreit entscheidenden Gesetze Unionsgesetze und keine Landesgesetze sind. Es gliedert sich in vier Abteilungen: Das Zivilgericht, das Strafgericht, das Verwaltungsgericht und das Oberste Unionsgericht. Letzteres verhandelt über Berufungen gegen Urteile der anderen Abteilungen und der Landesgerichte sowie über Verfassungsstreitigkeiten. | |||
Das Zivilgericht, das Strafgericht, das Verwaltungsgericht und das Oberste Unionsgericht. Letzteres verhandelt über Berufungen gegen Urteile der anderen Abteilungen und der Landesgerichte sowie über Verfassungsstreitigkeiten | |||
Aktuelle Version vom 7. Juni 2011, 09:25 Uhr
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Das Unionsgericht ist das höchste Gericht der Demokratischen Union. Es ist zuständig, wenn die den Rechtsstreit entscheidenden Gesetze Unionsgesetze und keine Landesgesetze sind. Es gliedert sich in vier Abteilungen: Das Zivilgericht, das Strafgericht, das Verwaltungsgericht und das Oberste Unionsgericht. Letzteres verhandelt über Berufungen gegen Urteile der anderen Abteilungen und der Landesgerichte sowie über Verfassungsstreitigkeiten.