Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 54: Zeile 54:
'''[[Großherzögliche Armee Hohenburg-Lohe|10.000 Mann starke Großherzögliche Armee]]'''
'''[[Großherzögliche Armee Hohenburg-Lohe|10.000 Mann starke Großherzögliche Armee]]'''


Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 10.000 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 7.5000 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 2.500 Mann).
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 10.000 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 7.500 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 2.500 Mann).





Version vom 18. Februar 2007, 09:47 Uhr

Großherzogtum Hohenburg-Lohe
 
hohenburglohe6fs.gif wappenhl3fz.gif
Karte
Amtssprache Dreibürgisch
Hauptstadt Amalien
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Großherzog
Friedrich Alexander I.
 seit dem 28. September 2004
Regierungschef
 Erster Minister
vakant
 seit dem 1. Januar 2007
Landtagspräsident
 Zweiter Minister
vakant
 seit dem 1. Januar 2007
Fläche Vorlage:S km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

Vorlage:S
Vorlage:S EW/km²
Gründung 1276
RL-Gründung 28. Juni 2005
Währung 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige
Nationalhymne Vorlage:S

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der drei Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.


Politisches System

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.

Das der Landtag als legislatives Organ besteht aus zwei Kammern, dem Landrat und dem Herrenhaus. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Adelige und sogenannte "Verdiente". Die Stimmgewalt der beiden Häuser beträgt 2:1.

Die Rechtsprechung nimmt das Verfassungsgericht wahr. Es besteht ebenfalls aus zwei Kammern, dem Landgericht und dem Schwurgericht. Die Richter werden durch Wahl des Landrates (Landgericht) bzw. des Herrenhauses (Schwurgericht) bestimmt.


Militär

10.000 Mann starke Großherzögliche Armee

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 10.000 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 7.500 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 2.500 Mann).


Landesteile

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).

Herzogtum Hohenburg

Herzogtum Lohe

Fürstentum Gemsbach

Landgrafschaft Essweiler

Markgrafschaft Theodorsstadt

Grafschaft Sagenberg

Grafschaft Amalien

Freie Stadt Sagenberg

Reichslehen Godenhaven