Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Abordnungen der Kaiserlichen Streikräfte stehen jedem Bundesfürsten als Leibgarde zur Verfügung. In Hohenburg-Lohe ist daher das Garderegiment Nr. 3 stationiert, welches Teil der 1. Gardedivision ist. | |||
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. | |||
Version vom 10. April 2007, 18:43 Uhr
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Karte | |||
Amtssprache | Dreibürgisch | ||
Hauptstadt | Amalien | ||
Staatsform | Konstitutionelle Monarchie | ||
Staatsoberhaupt Großherzog |
Friedrich Alexander I. seit dem 28. September 2004 | ||
Regierungschef Erster Minister |
vakant seit dem 1. Januar 2007 | ||
Landtagspräsident Zweiter Minister |
vakant seit dem 1. Januar 2007 | ||
Fläche | Vorlage:S km² | ||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
Vorlage:S Vorlage:S EW/km² | ||
Gründung | 1276 | ||
RL-Gründung | 28. Juni 2005 | ||
Währung | 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige | ||
Nationalhymne | Vorlage:S |
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der drei Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.
Politisches System
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.
Das der Landtag als legislatives Organ besteht aus zwei Kammern, dem Landrat und dem Herrenhaus. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Adelige und sogenannte "Verdiente". Die Stimmgewalt der beiden Häuser beträgt 2:1.
Die Rechtsprechung nimmt das Verfassungsgericht wahr. Es besteht ebenfalls aus zwei Kammern, dem Landgericht und dem Schwurgericht. Die Richter werden durch Wahl des Landrates (Landgericht) bzw. des Herrenhauses (Schwurgericht) bestimmt.
Militär
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Abordnungen der Kaiserlichen Streikräfte stehen jedem Bundesfürsten als Leibgarde zur Verfügung. In Hohenburg-Lohe ist daher das Garderegiment Nr. 3 stationiert, welches Teil der 1. Gardedivision ist.
Landesteile
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).
Herzogtum Hohenburg
Herzogtum Lohe
Fürstentum Gemsbach
Landgrafschaft Essweiler
Markgrafschaft Theodorsstadt
Grafschaft Sagenberg
Grafschaft Amalien
Freie Stadt Sagenberg
Reichslehen Godenhaven