Ministerrat (Sabisko): Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Ministerrat''' der [[Sabisko|Minischen Republik Sabisko]] besteht aus dem Ministerratsvorsitzenden und den Ministern. Er wird auch als Kabinett bezeichnet und ist im allgemeinen politischen Begriff die Regierung. Näheres zum Ministerrat Sabiskos ist in den Artikeln 119 bis 131 der sabiskischen Verfassung geregelt. Artikel 120 sieht vor, dass der Ministerratsvorsitzender bei der Amtsübernahme den Amtseid gegenüber dem Kaiser leistet. | Der '''Ministerrat''' der [[Sabisko|Minischen Republik Sabisko]] besteht aus dem Ministerratsvorsitzenden und den Ministern. Er wird auch als Kabinett bezeichnet und ist im allgemeinen politischen Begriff die Regierung. Näheres zum Ministerrat Sabiskos ist in den Artikeln 119 bis 131 der sabiskischen Verfassung geregelt. Artikel 120 sieht vor, dass der Ministerratsvorsitzender bei der Amtsübernahme den Amtseid gegenüber dem Kaiser leistet. | ||
Der Ministerratsvorsitzende hat innerhalb des Ministerrates die Richtlinienkompetenz, er bestimmt also die Richtung der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Minister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Vorsitzenden eigenständig leiten. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Ministerratsvorsitzende. | Der Ministerratsvorsitzende hat innerhalb des Ministerrates die Richtlinienkompetenz, er bestimmt also die Richtung der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Minister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Vorsitzenden eigenständig leiten. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Ministerratsvorsitzende. |
Version vom 28. September 2007, 20:02 Uhr
Der Ministerrat der Minischen Republik Sabisko besteht aus dem Ministerratsvorsitzenden und den Ministern. Er wird auch als Kabinett bezeichnet und ist im allgemeinen politischen Begriff die Regierung. Näheres zum Ministerrat Sabiskos ist in den Artikeln 119 bis 131 der sabiskischen Verfassung geregelt. Artikel 120 sieht vor, dass der Ministerratsvorsitzender bei der Amtsübernahme den Amtseid gegenüber dem Kaiser leistet. Der Ministerratsvorsitzende hat innerhalb des Ministerrates die Richtlinienkompetenz, er bestimmt also die Richtung der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Minister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Vorsitzenden eigenständig leiten. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Ministerratsvorsitzende.
Aufbau des aktuellen Ministerrates (Kabinett Falkenberger I)
Amtszeit 13. September 2007 bis 09. Januar 2008
Amt | Name | Partei |
Ministerratsvorsitzende | Laura Falkenberger | SKP |
stellvertretender Ministerratsvorsitzender | Robert Neumüller | parteilos |
Minister für Äußeres | Robert Neumüller | parteilos |
Minister für Inneres und Justiz | Eiichiro Oda | SKP |
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Finanzen | Urs Streuli | SPS |
Minister für Landesverteidigung | Ullrich von Sturmfels | KPS |
Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und Infrastruktur | Mensi Brünner | LLP |
Minister für Bildung, Forschung und Information | Kevin Gregor | SKP |
Minister für Gesundheit, Soziales und Familie | Helmut Platzeck | KPS |