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Version vom 14. Dezember 2007, 21:30 Uhr
Als Bezirksgouverneur wird in der Demokratischen Republik Cordanien der Leiter der Bezirksregierung bezeichnet.
Cordanien ist in drei Regierungsbezirke eingeteilt, die die zweite Ebene einer föderalen Ordnung bilden und in bestimmten Bereichen politische Eigenständigkeit genießen (z. B. Naturschutz, Infrastruktur). Darüber hinaus haben die Bezirke über die Gouverneursversammlung die Möglichkeit, im Gesetzgebungsprozess auf Landesebene mitzuwirken.
Stellung des Gouverneurs
Jeder Regierungsbezirk ist gleichsam Landkreis der jeweiligen Hauptstadt. Daher ist der Gouverneur in Personalunion Bürgermeister der Bezirkshauptstadt und Gouverneur des Bezirkes. Er ist im Rahmen der Bezirksgesetzgebung höchstes Exekutivorgan aus Bezirksebene. Außerdem vertritt er seinen Bezirk in der Gouverneursversammlung.
Rechtliche Grundlagen
- Cordanische Verfassung, Artikel 21:
- (3) Jeder Regierungsbezirk wird von einem Bezirksgouverneur regiert, der gleichzeitig Bürgermeister der jeweiligen Bezirkshauptstadt ist. Er wird, sofern die Bezirkssatzung keine abweichende Regelung trifft, frühestens 100 und spätestens 120 Tage nach der vorhergehenden Wahl von allen Bürgern des Regierungsbezirks, in jedem Fall aber auf demokratischem Wege, gewählt.
- (4) Der Bezirksgouverneur leitet die Bezirkspolitik. Diese umfasst insbesondere die Bereiche Umwelt, Kultur und Infrastruktur und ist auf allen anderen Feldern in Rahmen der auf Staatsebene gültigen Gesetze und Bestimmungen entscheidungsbefugt.
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