Bundesrat (Severanien): Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
* Beaufsichtigung des Präsidenten | * Beaufsichtigung des Präsidenten | ||
Da der Bundesrat sich aus den Präsidenten der Teilrepubliken zusammensetzt, wechseln seine Mitglieder nicht gleichzeitig; es gibt keine Legislaturperioden. Die Geschäftsordnung des Bundesrates legt fest, dass | Da der Bundesrat sich aus den Präsidenten der Teilrepubliken zusammensetzt, wechseln seine Mitglieder nicht gleichzeitig; es gibt keine Legislaturperioden. Die Geschäftsordnung des Bundesrates legt fest, dass sein Vorsitz alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Republiken rotiert. | ||
Der Bundesrat trifft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschlüsse. Änderungen der Verfassung bedürfen neben einem anschließenden Referendum die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Bundesratsstimmen. | Der Bundesrat trifft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschlüsse. Änderungen der Verfassung bedürfen neben einem anschließenden Referendum die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Bundesratsstimmen. |
Version vom 26. Mai 2009, 20:32 Uhr
Der Bundesrat (severostaranisch: Savezno veće, Савезно Веће) ist das gesetzgebende Staatsorgan in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien auf Bundesebene. Mitglieder des Bundesrates sind die Staatsoberhäupter der Teilrepubliken Severaniens, also die Präsidenten Aressiniens, Kaysterans und Pelagoniens sowie der Premierminister Vesterans. Der Bundesrat existiert seit der Verfassungsreform im Frühjahr 2008 und löste die Skupština als legislatives Organ ab.
Aufgabe und Arbeitsweise
Gemäß der Verfassung Severaniens hat der Bundesrat folgende Aufgaben:
- Kompetenz zur Änderung der Verfassung
- Ratifikation internationale Verträge
- Verabschiedung von Gesetzen
- Verabschiedung den Haushalt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
- Verhängung des Notstandes auf Antrag des Präsidenten
- Erklärung von Krieg und Frieden
- Entscheidung über Änderung der Grenzen
- Beaufsichtigung des Präsidenten
Da der Bundesrat sich aus den Präsidenten der Teilrepubliken zusammensetzt, wechseln seine Mitglieder nicht gleichzeitig; es gibt keine Legislaturperioden. Die Geschäftsordnung des Bundesrates legt fest, dass sein Vorsitz alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Republiken rotiert.
Der Bundesrat trifft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschlüsse. Änderungen der Verfassung bedürfen neben einem anschließenden Referendum die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Bundesratsstimmen.
Aktuelle Zusammensetzung
Stimmberechtigte Mitglieder des Bundesrates sind die Staatsoberhäuper der Republiken. Bei Vakanz dieser Ämter eingesetzte Gouverneure haben zwar Rederecht, jedoch kein Stimmrecht. Momentan ist kein Amt und damit kein Mandat im Bundesrat vakant.
Republik | Mandatsträger | Parteimitgliedschaft | Mandatsantritt | |
---|---|---|---|---|
Aressinien | Ripin Pipić | NAPRED | 19.01.2009 | |
Kaysteran | Duro Jurković | KU | 25.05.2009 | |
Pelagonien | Aleksandar Ivanov | Jedinstvo | 20.02.2009 | |
Vesteran | Radovan Radenković | NAPRED | 17.12.2008 |