Von Berg: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 14.10.2008 wurde Nils Freiherr von Berg von Friedrich Alexander I. zum Herrn von Kleve und Neuenburg erhoben. | Am 14.10.2008 wurde Nils Freiherr von Berg von Friedrich Alexander I. zum Herrn von Kleve und Neuenburg erhoben. | ||
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Nils Freiherr von Berg wurde von Seiner Majestät, Kaiser Friedrich Alexander I. für seine Verdienste um Reich und dem Reichsland Hohenburg-Lohe mit der erblichen Grafenwürde geehrt. | |||
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Der Hausvorstand der Famile von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, verhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird, pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nich bindent. | Der Hausvorstand der Famile von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, verhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird, pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nich bindent. | ||
Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der | Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der Graf von Berg-Waldheim. Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Hausvorstandes. | ||
Der amtierende Vorsitzende ist das Familienoberhaupt Nils | Der amtierende Vorsitzende ist das Familienoberhaupt Nils Graf von Berg. | ||
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Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des | Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Grafen den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Gräfin von Berg-Waldheim. Wenn ein Graf Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt. | ||
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Version vom 26. Juni 2010, 12:41 Uhr
Haus derer von Berg Dreibürgen | |||
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Land: | Dreibürgen | ||
Titel: | Graf von Berg-Waldheim,
Herr von Kleve und Neuenburg | ||
Gründer: | Heinrich von Berg | ||
Oberhaupt: | Nils Graf von Berg | ||
Gründungsjahr: | 1740 | ||
Nationalität: | Dreibürgisch |
Das Haus derer von Berg ist ein altes dreibürgisches Adelsgeschlecht. Die meisten Mitglieder leben im Dreibürgischen Reichsland Hohenburg-Lohe.
Geschichte
Entstehung des Hauses derer von Berg
Das Haus derer von Berg entstand durch die Erhebung von Heinrich Berg, wegen seiner Verdienste beim Kaiserlichem Hofe, im Jahre 1740. Heinrich war zu diesem Zeitpunkt Kammerjunker am Hofe des Kaisers und verhinderte einen Anschlag auf den Hofmarschall Gregor Graf von Fallersdorf.
Erhebung in den Ritterstand
1804 wurde Friedrich von Berg in den Ritterstand erhoben, doch sein Sohn Nils-Gustav gab den Titel aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit dem Großherzog von Augustental zurück. Den Ritterstand erhielt erst Nils von Berg durch Kaiser Friedrich Alexander I. zurück.
Erhebung in den Freiherrenstand
20.12.2007 wurde Nils Ritter von Berg durch Friedrich Alexander I. zum Freiherren erhoben. Damit wurde er für seine Dienste um den Kaiserlichen Hof geehrt.
Herr von Kleve und Neuenburg
Am 14.10.2008 wurde Nils Freiherr von Berg von Friedrich Alexander I. zum Herrn von Kleve und Neuenburg erhoben.
Graf von Berg-Waldheim
Nils Freiherr von Berg wurde von Seiner Majestät, Kaiser Friedrich Alexander I. für seine Verdienste um Reich und dem Reichsland Hohenburg-Lohe mit der erblichen Grafenwürde geehrt.
Andere Staaten
Königreich Tehuri
Obwohl das Haus Berg dem dreibürgischen Adel angehört lebt in Tehuri Alexander von Berg, Graf von Berg.
Familie
Verwandtschaft
Das Haus Berg ist unter anderem mit folgenden Adelsfamilien verwandt:
- derer von Bergenhausen, großherzogliches Geschlecht in Polanien
- Nebenlinie Krolock-Stanislav, Knjaz-Familie von Korgowska
Die Familie derer von Berg ist auch mit anderen Adelsgeschlechtern verwandt.
Persönlichkeiten
- Nils Graf von Berg; Dreibürgen, Kammergerichtsrat, Hofmarschall des Kaiserlichen Hofamtes, Reichsminister
- Roland von Berg; Dreibürgen, Reichskanzler, Geschäftsführer der Ostland Agrar Entwicklungsgesellschaft
- Rebecca von Berg; Dreibürgen, Sektionsleiterin des Dreibürgischen Roten Kreuzes in Hohenburg-Lohe
- Leonard von Berg; Dreibürgen, Mitglied des Landtags in Hohenburg-Lohe
- Nikolaus von Berg; Kirchenstaat, Leiter der Vatikanbank
- Alexander von Berg; Tehuri, Graf von Berg, Innenstaatssekretär
Hausvorstand
Der Hausvorstand der Famile von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, verhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird, pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nich bindent.
Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der Graf von Berg-Waldheim. Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Hausvorstandes.
Der amtierende Vorsitzende ist das Familienoberhaupt Nils Graf von Berg.
Erbfolge
Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Grafen den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Gräfin von Berg-Waldheim. Wenn ein Graf Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt. Erster in der Nachfolge des Grafen ist momentan Roland von Berg.