Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]]. | Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]]. | ||
Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Dieses Amt bekleidet aktuell | Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Dieses Amt bekleidet aktuell Johann Klett. | ||
Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein [[Hohenburger Vollblut]]. | Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein [[Hohenburger Vollblut]]. | ||
Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer | Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer. Dem Landtag gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige, Geistliche und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen. | ||
Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen. | Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Verfassungs- und Gesetzesfragen ist jedoch es Landesgericht vorgesehen. | ||
Version vom 12. Januar 2011, 21:22 Uhr
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Amtssprache | Dreibürgisch | ||
Hauptstadt | Amalien | ||
Staatsform | Konstitutionelle Monarchie | ||
Staatsoberhaupt Großherzog |
Friedrich Alexander I. seit dem 28. September 2004 | ||
Regierungschef Erster Minister |
Johann Klett seit dem 10. Januar 2011 | ||
Landtagspräsident Zweiter Minister |
Nils von Berg seit dem 10. Januar 2011 | ||
Fläche | Vorlage:S km² | ||
Bevölkerungszahl Dichte |
41.140.379 - | ||
Gründung | 1276 Als Personalunion zwischen Hohenburg und Lohe | ||
RL-Gründung | 28. Juni 2005 | ||
Währung | 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige | ||
Nationalhymne | Hohenburg-Lied [1] |
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist ein Reichsland des Kaiserreichs Dreibürgen.
Politisches System
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Erste Minister. Dieses Amt bekleidet aktuell Johann Klett.
Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein Hohenburger Vollblut.
Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer. Dem Landtag gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige, Geistliche und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.
Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Verfassungs- und Gesetzesfragen ist jedoch es Landesgericht vorgesehen.
Militär
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Abordnungen der Kaiserlichen Streikräfte stehen jedem Bundesfürsten als Leibgarde zur Verfügung. In Hohenburg-Lohe ist daher das Garderegiment Nr. 3 stationiert, welches Teil der 1. Gardedivision ist.