Bürgerschaft (Alsztyna): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landtag der [[Alsztyna|Freien Hansestadt Alsztyna]] besteht aus fünf bis zehn Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Er führt den Namen '''"Bürgerschaft"'''. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Männer und Frauen, die im Staatsgebiet ihren Wohnsitz haben. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf zwei Monate gewählt. Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen alsztynischen Bevölkerung. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Die Bürgerschaft wählt ihren [[Landtagspräsident (Alsztyna)|Präsidenten]], dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Diese bilden den Vorstand der Bürgerschaft. Bei der Wahl sind die in der Bürgerschaft vertretenen Gruppen und Parteien nach ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Ausnahmsweise tritt auf Verlangen von mindestens 1/2 Mitgliedern oder des Magistrats die Bürgerschaft in geheimer Sitzung zusammen. Die Bürgerschaft kann eine zu ihrer Zuständigkeit gehörende Angelegenheit vor endgültiger Stellungnahme zur Vorbereitung der Begutachtung an einen gemeinschaftlichen Ausschuß (beratende Deputation) verweisen. Die beratenden Deputationen werden nach näherer Bestimmung des Gesetzes aus Vertretern der Bürgerschaft und des Magistrats gebildet. Die Mitglieder des Magistrats und die vom Magistrat bestellten Vertreter haben zu den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse Zutritt; die vom Magistrat bestellten Vertreter müssen auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden. Die Vertreter der [[Alsztynaer Staatsanstalten|Kammern]] nehmen an den Beratungen der Bürgerschaft nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 Verf. teil. | Der Landtag der [[Alsztyna|Freien Hansestadt Alsztyna]] besteht aus fünf bis zehn Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Er führt den Namen '''"Bürgerschaft"'''. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Männer und Frauen, die im Staatsgebiet ihren Wohnsitz haben. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf zwei Monate gewählt. Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen alsztynischen Bevölkerung. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Die Bürgerschaft wählt ihren [[Landtagspräsident (Alsztyna)|Präsidenten]], dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Diese bilden den Vorstand der Bürgerschaft. Bei der Wahl sind die in der Bürgerschaft vertretenen Gruppen und Parteien nach ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Ausnahmsweise tritt auf Verlangen von mindestens 1/2 Mitgliedern oder des Magistrats die Bürgerschaft in geheimer Sitzung zusammen. Die Bürgerschaft kann eine zu ihrer Zuständigkeit gehörende Angelegenheit vor endgültiger Stellungnahme zur Vorbereitung der Begutachtung an einen gemeinschaftlichen Ausschuß (beratende Deputation) verweisen. Die beratenden Deputationen werden nach näherer Bestimmung des Gesetzes aus Vertretern der Bürgerschaft und des Magistrats gebildet. Die Mitglieder des Magistrats und die vom Magistrat bestellten Vertreter haben zu den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse Zutritt; die vom Magistrat bestellten Vertreter müssen auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden. Die Vertreter der [[Alsztynaer Staatsanstalten|Kammern]] nehmen an den Beratungen der Bürgerschaft nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 Verf. teil. | ||
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* [[Bürgerliche Partei Alsztyna|BPA]]: 2 Sitze | * [[Bürgerliche Partei Alsztyna|BPA]]: 2 Sitze | ||
* [[Sozialdemokratische Partei Alsztyna|SPA]]: 1 Sitz | * [[Sozialdemokratische Partei Alsztyna|SPA]]: 1 Sitz | ||
* [[Alsztynaer Fortschrittspartei|AFP]]: 1 Sitz | * [[Alsztynaer Fortschrittspartei|AFP]]: 1 Sitz | ||
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Version vom 14. Oktober 2014, 10:42 Uhr
Der Große Sizungssaal der Alsztynaer Bürgerschaft als Sitz der gesetzgebenden Gewalt |
Der Landtag der Freien Hansestadt Alsztyna besteht aus fünf bis zehn Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Er führt den Namen "Bürgerschaft". Wahlberechtigt und wählbar sind alle Männer und Frauen, die im Staatsgebiet ihren Wohnsitz haben. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf zwei Monate gewählt. Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen alsztynischen Bevölkerung. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Die Bürgerschaft wählt ihren Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Diese bilden den Vorstand der Bürgerschaft. Bei der Wahl sind die in der Bürgerschaft vertretenen Gruppen und Parteien nach ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Ausnahmsweise tritt auf Verlangen von mindestens 1/2 Mitgliedern oder des Magistrats die Bürgerschaft in geheimer Sitzung zusammen. Die Bürgerschaft kann eine zu ihrer Zuständigkeit gehörende Angelegenheit vor endgültiger Stellungnahme zur Vorbereitung der Begutachtung an einen gemeinschaftlichen Ausschuß (beratende Deputation) verweisen. Die beratenden Deputationen werden nach näherer Bestimmung des Gesetzes aus Vertretern der Bürgerschaft und des Magistrats gebildet. Die Mitglieder des Magistrats und die vom Magistrat bestellten Vertreter haben zu den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse Zutritt; die vom Magistrat bestellten Vertreter müssen auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden. Die Vertreter der Kammern nehmen an den Beratungen der Bürgerschaft nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 Verf. teil.
Zusammensetzung
10/2014 - heute
12/2012 - 10/2014
Präsidenten der Bürgerschaft
Nr. | Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Partei | |
---|---|---|---|---|---|
1 | Kazimiera Maripuu | 12/2012 | 10/2014 | BPA |