Hamartia: Unterschied zwischen den Versionen
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===Politisches System=== | ===Politisches System=== | ||
Das Großherzogtum Hamartia ist eine [[Monarchie|aristokratische Monarchie]]. Der Staatsaufbau gliedert sich folgendermaßen: | |||
====Staatsoberhaupt==== | ====Staatsoberhaupt==== | ||
Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten [[Magistrat|Magistrats]]), die Mitglieder des [[Senat|Senats]] und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums. | |||
===Innenpolitik=== | ===Innenpolitik=== |
Version vom 6. Juni 2015, 19:31 Uhr
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Amtssprache | Imperianisch | ||||
Hauptstadt | Hamartia | ||||
Staatsform | aristokratische Monarchie | ||||
Staatsoberhaupt Großherzog |
Johannes von Hamartia seit dem 18. Mai 1989 | ||||
Regierungschef Konsul |
vakant seit dem 30. April 2015 | ||||
Fläche | noch nicht vermessen
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Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
ca. 580.120 noch nicht ermittelt
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Gründung Beitritt Seyffenstein-Bajar |
6. September 1951 in heutiger Form Juni 2015 | ||||
Währung | SBR (Seyffenstein-Bajarsche Reichsmark) | ||||
Nationalhymne | Hymne von Hamartia | ||||
Nationalfeiertag | 6. September (Gründungstag) | ||||
Karte | noch nicht eingetragen
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int. Vorwahl | muss erst noch vergeben werden
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int. Kennzeichen | muss erst noch vergeben werden
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Website | nicht vorhanden
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Forum | Forum |
Geschichte
VL-Geschichte
RL-Geschichte
Hamartia ist im Zuge umfangreicher Überlegungen der Spielerschaft Seyffenstein-Bajars im Mai 2015 entstanden. Es soll im Juni 2015 dem Kaiserreich Seyffenstein-Bajar beitreten.
Kultur
Politik
Politisches System
Das Großherzogtum Hamartia ist eine aristokratische Monarchie. Der Staatsaufbau gliedert sich folgendermaßen:
Staatsoberhaupt
Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten Magistrats), die Mitglieder des Senats und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums.