Großherzogliche Bibliothek: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. September 2015, 21:53 Uhr
Die Großherzogliche Bibliothek von Bazen ist die öffentlich zugängliche Nationalbibliothek des Großherzogtums Bazen. Sie besteht in unveränderter Form seit 1823 und ging aus der zuvor bestehenden Markgräflich-Bazischen Bibliothek hervor.
Die Bibliothek ist für jedermann zugänglich. Gegen eine Gebühr von einem Kreuzer pro Stunde kann sie betreten werden. Die Mitnahme von Stücken ist ausgeschlossen. Für die Pflege des Inhalts ist ein Bibliothekar zuständig, der dem Sekretariat Seiner Hoheit angehört. Der Bibliothek werden jährlich mehrere Hunderttausend Gulden für die Erhaltung des Inhalts zur Verfügung gestellt.
Inhalt
Die Großherzogliche Bibliothek beinhaltet alle geltenden Gesetze, die Verfassung und die Dekrete des Großherzogs. Sie stellt damit ein Rechtsarchiv des Großherzogtums dar. Ferner werden alle schriftlichen Korrespondenzen mit auswärtigen Staaten gesammelt. Auftrag der Bibliothek ist es, alle Schriftstücke, die für das bazische Staatswesen von Bedeutung sind, zu archivieren.
Geschichte
Im Jahre 1739 machte Markgraf Ludwig IV. von Bazen die in seinem Schloss bestehende Bibliothek für die Öffentlichkeit zugänglich. In der Folge fanden immer mehr Schriftstücke, die für Bazens Geschichte und Gegenwart von Bedeutung waren, Eingang in die Bibliothek.
Die Bibliothek wurde nach der Unabhängigkeit Bazens von Dreibürgen - jedoch nicht unverzüglich - von einer Markgräflich-Bazischen Bibliothek in die heute noch bestehende Großherzogliche Bibliothek umgewandelt. Der Bibliothekar ist seither Angehöriger des Sekretariats Seiner Hoheit.