Schloss Håbsbørg: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Königsschloss "Håbsbørg" befindet in der [[Nøresund|nøresunder]] Hauptstadt [[Sankt Olaf]]. Das Schloss ist der offizielle Amtssitz des [[König Georg I.|Königs Georg I. von Nøresund]] und seiner Familie. In diesen Gemäuern werden die wichtigsten Entscheidungen des Landes getroffen. Zutritt haben nur die Königsfamilie und Regierungsmitglieder. Für Touristen ist das Schloss immer Mo. Mi. und Fr. von 15:00 bis 18:30 Uhr zu besichtigen. Führungen werden nach Absprache mit dem Touristenbüro in [[Sankt Olaf]] durchgeführt. | Das Königsschloss "Håbsbørg" befindet in der [[Nøresund|nøresunder]] Hauptstadt [[Sankt Olaf]]. Das Schloss ist der offizielle Amtssitz des [[König Georg I.|Königs Georg I. von Nøresund]] und seiner Familie. In diesen Gemäuern werden die wichtigsten Entscheidungen des Landes getroffen. Zutritt haben nur die Königsfamilie und Regierungsmitglieder. Für Touristen ist das Schloss immer Mo. Mi. und Fr. von 15:00 bis 18:30 Uhr zu besichtigen. Führungen werden nach Absprache mit dem Touristenbüro in [[Sankt Olaf]] durchgeführt. |
Version vom 2. Juni 2006, 06:44 Uhr
Schloss Håbsbørg |
Das Königsschloss "Håbsbørg" befindet in der nøresunder Hauptstadt Sankt Olaf. Das Schloss ist der offizielle Amtssitz des Königs Georg I. von Nøresund und seiner Familie. In diesen Gemäuern werden die wichtigsten Entscheidungen des Landes getroffen. Zutritt haben nur die Königsfamilie und Regierungsmitglieder. Für Touristen ist das Schloss immer Mo. Mi. und Fr. von 15:00 bis 18:30 Uhr zu besichtigen. Führungen werden nach Absprache mit dem Touristenbüro in Sankt Olaf durchgeführt.