Reichsbank: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juni 2017, 18:26 Uhr
Reichsbank | |
Hauptsitz | Dreibürgen |
Rechtsform | Oberste Reichsbehörde |
Aufsichtsbehörde | Reichsministerium der Finanzen |
Gründung | 1875 |
Währung | Reichstaler |
Beschäftigte | ~ 52.000 |
Generaldirektor | Bernhard von Schleinitz |
Umsatz | - |
Branche | Staatsbetrieb, Zentralbank |
Die Reichsbank ist die Zentralbank des Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist eine reichssunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung. Die Zentrale der Bank am Standort Reichstal hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde.
Die Reichsbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Wertdienstleistern eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche Bestände an alten Geldscheinen und Münzen ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten und Münzen. Darüber hinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und über die umlaufende Bargeldmenge.
Weiterhin wirkt die Reichsbank an der Bankenaufsicht mit.
Aufbau
Unterstellte Einrichtungen
- Münzprägeanstalten
Noten und Münzen
Hauptartikel: Dreibürgischer Reichstaler