Unionspolizei: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Unionspolizei bildet Vorallem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst findet unregelmäßig statt. Dieser Dienst ist fast ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten. | |||
===Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst=== | |||
Die gesamte Ausbildung ist für zwei einhalb Jahre ausgelegt, kann jedoch bei sehr guten Leistungen auf zwei Jahre verkürzt werden. Das erste halbe Jahr ist die polizeiliche Grundausbildung, in der man den Beruf des Polizisten besser kennenlernt. Der zweite Teil vertieft diese Grundkenntnise vorallem durch 22 Wochen Praktika an verschiedenen Dienststellen. Der dritte Teil ist die Lehrgangsprüfung. Mit bestehen dieser Prüfung erfolgt die Ernennung zum Polizeimeister. | |||
===Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst=== | |||
==Amtsbezeichnungen== | ==Amtsbezeichnungen== | ||
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==Ausrüstung== | ==Ausrüstung== |
Version vom 2. Juli 2017, 20:53 Uhr
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Die Unionspolizei (UPOL) ist eine Polizei der Union in der Demokratischen Union und gehört zum Geschäftsbereich des Unionsministerium des Innern, das die Rechtsaufsicht und Fachaufsicht über die Behörden der Unionspolizei ausübt. Im Sicherheitssystem der Union nimmt die Unionspolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Unionspolizei geregelt sind.
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Staatliche Ebene | Union | |
Stellung | Polizei der Union (im Geschäftsbereich des UMI) | |
Aufsichtsbehörde | Unionsministerium des Innern | |
Gründung | 1998 | |
Hauptsitz | Manuri | |
Behördenleitung | Maximilian zu Lindstein | |
Bedienstete | 75.340 |
Auftrag
Organisation
Ausbildung
Die Unionspolizei bildet Vorallem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst findet unregelmäßig statt. Dieser Dienst ist fast ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten.
Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Die gesamte Ausbildung ist für zwei einhalb Jahre ausgelegt, kann jedoch bei sehr guten Leistungen auf zwei Jahre verkürzt werden. Das erste halbe Jahr ist die polizeiliche Grundausbildung, in der man den Beruf des Polizisten besser kennenlernt. Der zweite Teil vertieft diese Grundkenntnise vorallem durch 22 Wochen Praktika an verschiedenen Dienststellen. Der dritte Teil ist die Lehrgangsprüfung. Mit bestehen dieser Prüfung erfolgt die Ernennung zum Polizeimeister.
Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Amtsbezeichnungen
--> Hauptartikel: Amtsbezeichnungen der Unionspolizei