Unionspolizei: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Demokratische Union]] | [[Kategorie:Demokratische Union]] | ||
{{Stub}} | {{Stub}} | ||
Die Unionspolizei (UPOL) ist eine Polizei | Die Unionspolizei (UPOL) ist eine Polizei in der [[Demokratischen Union]] und gehört zum Geschäftsbereich des Unionsministerium des Innern, das die Rechtsaufsicht und Fachaufsicht über die Behörden der Unionspolizei ausübt. Im Sicherheitssystem der Union nimmt die Unionspolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Unionspolizei geregelt sind. | ||
---- | ---- | ||
{| border=1 align=right cellpadding=4 cellspacing=0 style="margin: 0 0 1em 1em; background: #f9f9f9; border: 1px #aaaaaa solid; border-collapse: collapse; font-size: 95%;" | {| border=1 align=right cellpadding=4 cellspacing=0 style="margin: 0 0 1em 1em; background: #f9f9f9; border: 1px #aaaaaa solid; border-collapse: collapse; font-size: 95%;" |
Version vom 3. Juli 2017, 04:09 Uhr
[…]
|
Dieser Artikel ist ein Stub, also ein zu kurzer oder unvollständiger Artikel: Du kannst ihn verbessern, indem Du ihn dem Thema angemessen verlängerst. Anschließend kann dieser Baustein entfernt werden.
Gründe für diese Einschätzung finden sich unter Umständen auf der Diskussionsseite des Artikels. |
Die Unionspolizei (UPOL) ist eine Polizei in der Demokratischen Union und gehört zum Geschäftsbereich des Unionsministerium des Innern, das die Rechtsaufsicht und Fachaufsicht über die Behörden der Unionspolizei ausübt. Im Sicherheitssystem der Union nimmt die Unionspolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Unionspolizei geregelt sind.
| ||
Staatliche Ebene | Union | |
Stellung | Polizei der Union (im Geschäftsbereich des UMI) | |
Aufsichtsbehörde | Unionsministerium des Innern | |
Gründung | 1998 | |
Hauptsitz | Manuri | |
Behördenleitung | Maximilian zu Lindstein | |
Bedienstete | 75.340 |
Auftrag
Organisation
Ausbildung
Die Unionspolizei bildet Vorallem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst findet unregelmäßig statt. Dieser Dienst ist fast ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten.
Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Die gesamte Ausbildung für den mPVD ist für zwei einhalb Jahre ausgelegt, kann jedoch bei sehr guten Leistungen auf zwei Jahre verkürzt werden. Das erste halbe Jahr ist die polizeiliche Grundausbildung, in der man den Beruf des Polizisten besser kennenlernt. Der zweite Teil vertieft diese Grundkenntnise vorallem durch 22 Wochen Praktika an verschiedenen Dienststellen. Der dritte Teil ist die Lehrgangsprüfung. Mit bestehen dieser Prüfung erfolgt die Ernennung zum Polizeimeister.
Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Das modularer gegliederte Studium für den gPVD dauert in der Regel drei Jahre. Es wird oft gewechselt zwischen Fachhochschulstudium und Praktika. Während der Praltika wird dem angehendem Polizisten die Grundkenntnisse eben dieses vermittelt, während er in der Studienzeit Kenntnisse im Bereich der Volkswirtschaftslehre- und Betriebswirtschaftslehre vermittelt bekommt. Zusätzlich dazu sind Teil des Studiums die Bereiche Psychologie, Zivilrecht, Staats- und Verfassungsrecht. Mit bestandener Diplom-Abschlussarbeit folgt die Ernennung zum Polizeikommissar.
Aus- und Fortbildungszentrum der Unionspolizei
Die Unionspolizei unterhält zur Aus- und Fortbildung ein eigenes Schulungszentrum. Dieses befindet sich in der Landeshauptstadt Manuri.
Amtsbezeichnungen
--> Hauptartikel: Amtsbezeichnungen der Unionspolizei