Kanzler (Dionysos): Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Kanzler''' ist der Vorsitzende der [[Dionysos|dionyschen]] Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef [[Dionysos]]' die Regierungsarbeit gegenüber dem [[Senat (Dionysos)|Senat]] und der Öffentlichkeit. Als direkt vom Volk alle vier Monate gewählt ist er realpolitisch der mächtigste Politiker des Landes, sein Einfluss hängt nichtsdestotrotz von der Stärke seiner Senatsfraktion ab. Er bestimmt die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die Minister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Kanzlers einzuholen. Amtssitz des Kanzlers ist das Kanzleramt. Der gegenwärtige Amtsinhaber ist [[ | Der '''Kanzler''' ist der Vorsitzende der [[Dionysos|dionyschen]] Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef [[Dionysos]]' die Regierungsarbeit gegenüber dem [[Senat (Dionysos)|Senat]] und der Öffentlichkeit. Als direkt vom Volk alle vier Monate gewählt ist er realpolitisch der mächtigste Politiker des Landes, sein Einfluss hängt nichtsdestotrotz von der Stärke seiner Senatsfraktion ab. Er bestimmt die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die Minister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Kanzlers einzuholen. Amtssitz des Kanzlers ist das Kanzleramt. Der gegenwärtige Amtsinhaber ist [[James-Etienne Lennox]] ([[WORF]]). | ||
Der Kanzler der Republik Dionysos wird gemäß Abschnitt IV, §36 der dionyschen Verfassung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl unabhängig von den Senatswahlen für eine Dauer von vier Monaten gewählt und vom Senatspräsidenten ernannt. Der Kanzler schlägt dem Senatspräsidenten die übrigen Mitglieder der Bundesregierung zur Ernennung vor. Mit der Vereidigung ist die Bundesregierung und mit ihr der Kanzler sofort handlungsfähig, eine Bestätigung durch den [[Senat (Dionysos)|Senat]] ist nicht erforderlich. Der Senat kann der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern jedoch jederzeit das Misstrauen aussprechen, das den Senatspräsidenten zur Entlassung der Regierung bzw. des Regierungsmitglieds verpflichtet. Einzelne Minister entlässt der Senatspräsident auch auf Vorschlag des Kanzlers. | Der Kanzler der Republik Dionysos wird gemäß Abschnitt IV, §36 der dionyschen Verfassung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl unabhängig von den Senatswahlen für eine Dauer von vier Monaten gewählt und vom Senatspräsidenten ernannt. Der Kanzler schlägt dem Senatspräsidenten die übrigen Mitglieder der Bundesregierung zur Ernennung vor. Mit der Vereidigung ist die Bundesregierung und mit ihr der Kanzler sofort handlungsfähig, eine Bestätigung durch den [[Senat (Dionysos)|Senat]] ist nicht erforderlich. Der Senat kann der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern jedoch jederzeit das Misstrauen aussprechen, das den Senatspräsidenten zur Entlassung der Regierung bzw. des Regierungsmitglieds verpflichtet. Einzelne Minister entlässt der Senatspräsident auch auf Vorschlag des Kanzlers. |
Version vom 9. Juli 2018, 06:19 Uhr
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Der Kanzler ist der Vorsitzende der dionyschen Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef Dionysos' die Regierungsarbeit gegenüber dem Senat und der Öffentlichkeit. Als direkt vom Volk alle vier Monate gewählt ist er realpolitisch der mächtigste Politiker des Landes, sein Einfluss hängt nichtsdestotrotz von der Stärke seiner Senatsfraktion ab. Er bestimmt die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die Minister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Kanzlers einzuholen. Amtssitz des Kanzlers ist das Kanzleramt. Der gegenwärtige Amtsinhaber ist James-Etienne Lennox (WORF).
Der Kanzler der Republik Dionysos wird gemäß Abschnitt IV, §36 der dionyschen Verfassung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl unabhängig von den Senatswahlen für eine Dauer von vier Monaten gewählt und vom Senatspräsidenten ernannt. Der Kanzler schlägt dem Senatspräsidenten die übrigen Mitglieder der Bundesregierung zur Ernennung vor. Mit der Vereidigung ist die Bundesregierung und mit ihr der Kanzler sofort handlungsfähig, eine Bestätigung durch den Senat ist nicht erforderlich. Der Senat kann der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern jedoch jederzeit das Misstrauen aussprechen, das den Senatspräsidenten zur Entlassung der Regierung bzw. des Regierungsmitglieds verpflichtet. Einzelne Minister entlässt der Senatspräsident auch auf Vorschlag des Kanzlers.
Die realpolitische Stellung des Kanzlers hängt von seiner persönlichen Autorität, von der Stärke der Partei, die er vertritt, und von seiner Stärke in dieser Partei ab. In der Öffentlichkeit gilt er als Hauptverantwortlicher für die aktuelle Politik des Landes.
Liste der dionyschen Kanzler
Hauptartikel: Liste der dionyschen Kanzler