Reichspost: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Reichspost ist ein staatseigenes Post-, Logistik- und Fernmeldeunternehmen der Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Reiches und untersteht als gleichzeitige Oberste Reichsbehörde direkt dem Reichsministerium für Postwesen.
Die '''Dreibürgische Reichspost''' ist das staatseigene Post-, Logistik- und Fernmeldeunternehmen der Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Reiches und untersteht als solches direkt dem für das Post- und Fernmeldewesen zuständigen Reichsministerium. Gegründet wurde die Reichspost als eigenständiges Staatsunternehmen im Zuge der Reichsgründung durch Zusammenlegung der Landespostverwaltungen der Gründungsländer des Reiches. Später erfolgte die Eingliederung der Post- und Telegrafenbetriebe Haxagons, des HRR und Bazens im Zuge des Betritts dieser Länder zum Reich.  


== Aufbau ==
== Aufbau ==
=== Oberste Reichsbehörde ===
*das für das Post- und Fernmeldewesen zuständige Reichsministerium
=== Obere Reichsbehörde ===
*Generaldirektion der Dreibürgischen Reichspost


=== Zentrale Mittelbehörden ===
=== Zentrale Mittelbehörden ===
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=== Reichsdruckerei ===
=== Reichsdruckerei ===


Die zentrale Druckerei des Reiches ist eine der Reichspost Reichsbehörde unter der Bezeichnung ''Reichsdruckerei''. Diese steht unter der Dienstaufsicht der Generaldirektion der Reichspost.
Als zentrale Druckerei des Reiches ist die ''Reichsdruckerei'' eine Reichsbehörde, die der Dienstaufsicht der Generaldirektion der Reichspost untersteht. Sie produziert neben Banknoten, Postwertzeichen und Ausweißdokumenten sämtliche Druckerzeugnisse des Reiches und nimmt bei Bedarf Aufträge der Länder entgegen. Zugleich können einzelne Aufträge befristet an Unternehmen der Privatwirtschaft vergeben werden, sollte ein Betrieb aus Gründen von Finanz- und/oder Personalmangel nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sein.
Die Reichsdruckerei produziert neben Banknoten, Postwertzeichen und Ausweißdokumenten sämtliche Druckerzeugnisse des Reiches und nimmt bei Bedarf Aufträge der Länder entgegen. Sollte ein Betrieb aus Gründen von Finanz- und/oder Personalmangel nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sein, können einzelne Aufträge befristet an Unternehmen der Privatwirtschaft vergeben werden.


== Amtliche Briefmarken ==
== Amtliche Postwertzeichen ==
===Dauermarkenserien===
===Dauerserien===
Dauerbriefmarken sind Marken, die eine längere Zeit von der Post in einer zunächst unbegrenzten Auflagezahl ausgegeben werden.
Hierbei handelt es sich um Postwertzeichen, die eine längere Zeit von der Post in einer zunächst unbegrenzten Auflagezahl ausgegeben werden.
====Thronjubiläum====
====Thronjubiläum====
Diese Dauermarkenserie wurde am 15. Februar 2016 zu Ehren des zehnjährigen Thronjubiläums des Dreibürgener Kaisers [[Friedrich Alexander I.]] von der Reichspost verausgabt.
Diese Dauerserie wurde am 15. Februar 2016 zu Ehren des zehnjährigen Thronjubiläums des Dreibürgener Kaisers [[Friedrich Alexander I.]] von der Reichspost verausgabt.
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Briefmarke_FA5.png|5 Rpf
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Version vom 2. Mai 2019, 17:38 Uhr

Reichspost
Hauptsitz Dreibürgen
Rechtsform Oberste Reichsbehörde
Sondervermögen des Reiches
Aufsichtsbehörde Reichsministerium für Postwesen
Gründung 1875
Generaldirektor Hermann von Greifental
Beschäftigte 1.653.582
Umsatz -
Branche Staatsbetrieb, Post
Das kleine Logo der Reichspost

Die Dreibürgische Reichspost ist das staatseigene Post-, Logistik- und Fernmeldeunternehmen der Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Reiches und untersteht als solches direkt dem für das Post- und Fernmeldewesen zuständigen Reichsministerium. Gegründet wurde die Reichspost als eigenständiges Staatsunternehmen im Zuge der Reichsgründung durch Zusammenlegung der Landespostverwaltungen der Gründungsländer des Reiches. Später erfolgte die Eingliederung der Post- und Telegrafenbetriebe Haxagons, des HRR und Bazens im Zuge des Betritts dieser Länder zum Reich.

Aufbau

Oberste Reichsbehörde

  • das für das Post- und Fernmeldewesen zuständige Reichsministerium

Obere Reichsbehörde

  • Generaldirektion der Dreibürgischen Reichspost

Zentrale Mittelbehörden

  • Hochschule der Reichspost (inkl. 6 Außenstellen)
  • Führungsakademie der Reichspost
  • Reichsamt für Posttechnik
  • Reichsamt für Fernmeldetechnik
  • Rundfunk- und Fernsehtechnisches Reichsamt
  • Reichsamt für Rundfunkgebühren
  • Beschaffungs- und Zulassungsamt der Reichspost
  • Postverlagsamt

Regionale Mittelbehörden

  • 81 Reichspostdirektionen

Ortsbehörden

  • 1483 Postämter (V)
  • 30425 Postämter
  • 488 Fernmeldeämter
  • 67 Fernmeldezeugämter
  • 6 Telegrafenämter
  • 12 Funkämter
  • 9 Postsparkassenämter
  • 58 Postgiroämter

Unterstellte Einrichtungen

  • Postreisedienst AöR
  • Reichspostkrankenkasse KdöR
  • Unfallkasse der Reichspost KdöR
  • Beteiligungsgesellschaft der Reichspost mbH
  • Dreibürgische Postreklame GmbH

Unternehmen unter der Aufsicht der Reichspost

Reichsdruckerei

Als zentrale Druckerei des Reiches ist die Reichsdruckerei eine Reichsbehörde, die der Dienstaufsicht der Generaldirektion der Reichspost untersteht. Sie produziert neben Banknoten, Postwertzeichen und Ausweißdokumenten sämtliche Druckerzeugnisse des Reiches und nimmt bei Bedarf Aufträge der Länder entgegen. Zugleich können einzelne Aufträge befristet an Unternehmen der Privatwirtschaft vergeben werden, sollte ein Betrieb aus Gründen von Finanz- und/oder Personalmangel nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sein.

Amtliche Postwertzeichen

Dauerserien

Hierbei handelt es sich um Postwertzeichen, die eine längere Zeit von der Post in einer zunächst unbegrenzten Auflagezahl ausgegeben werden.

Thronjubiläum

Diese Dauerserie wurde am 15. Februar 2016 zu Ehren des zehnjährigen Thronjubiläums des Dreibürgener Kaisers Friedrich Alexander I. von der Reichspost verausgabt.

Sommerblumen

Carmen

Sondermarken

Ehemalige Marken

In dieser Kategorie finden sich Marken, deren Produktion eingestellt wurde. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der aufgedruckte Wert aufgrund von Preisänderungen nicht mehr benötigt wird, oder das Motiv veraltet ist. Die Marken behalten aber besonderen Erlaß weiterhin ihre Gültigkeit.



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