Shōgun: Unterschied zwischen den Versionen
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Aufgabe des Shōgun ist die Militärische Führung, als Oberhaupt des Chōwa Militärs ist es die Hauptaufgabe Land und Volk zu schützen. | |||
Ebenso leitet dieser den Buke-Adel und ist für diesen die Höchste Instanz. | |||
Nur der Shōgun darf Militärische Bündnisse und Verträge abschließen dazu Zählen auch nicht Angriffspakte, ähnlich wie der [[Tennō]] die Unterschrift des Shōgun benötigt wird andersrum die Unterschrift des [[Tennō]] benötigt um Verträge Rechtskräftig zu machen. | |||
Allerdings entfällt dieser Punkt sollte der Shōgun aufgrund des Ausfalls des [[Tennō]] oder wegen einem Kriegszustand grade allein Herrschen. | |||
Der Shōgun kann den Kriegszustand nicht Grundlos Ausrufen, allerdings kann er einstimmig vom Buke-Adel ausgerufen werden, hierbei sieht das Protokoll vor das ein Zeuge des Kuge-Adel anwesend ist was allerdings im Ernstfall nicht zwingend Notwendig ist. |
Version vom 3. Oktober 2019, 18:43 Uhr
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Entsprechung RL Entsprechung |
Militärische Herrscherin Militärdiktatur | ||
Familie |
Asai |
Die Shōgun ist Chōwas Militärischer Herrscher und der Erbliche Titel der Ur-line der Asai.
Aufgabe des Shōgun ist die Militärische Führung, als Oberhaupt des Chōwa Militärs ist es die Hauptaufgabe Land und Volk zu schützen.
Ebenso leitet dieser den Buke-Adel und ist für diesen die Höchste Instanz.
Nur der Shōgun darf Militärische Bündnisse und Verträge abschließen dazu Zählen auch nicht Angriffspakte, ähnlich wie der Tennō die Unterschrift des Shōgun benötigt wird andersrum die Unterschrift des Tennō benötigt um Verträge Rechtskräftig zu machen.
Allerdings entfällt dieser Punkt sollte der Shōgun aufgrund des Ausfalls des Tennō oder wegen einem Kriegszustand grade allein Herrschen.
Der Shōgun kann den Kriegszustand nicht Grundlos Ausrufen, allerdings kann er einstimmig vom Buke-Adel ausgerufen werden, hierbei sieht das Protokoll vor das ein Zeuge des Kuge-Adel anwesend ist was allerdings im Ernstfall nicht zwingend Notwendig ist.