Kaiserreich Fusō: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2021, 19:37 Uhr

 

Fusō Teikoku
Flagge Wappen
Amtssprache Fusōjanisch
Hauptstadt Saizū-miyako
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Ōkimi
Hirohito
 seit dem 21. Januar 2014
Regierungschef
 Daijō-Daijin (Großkanzler)
Ara Gonshiro
 seit dem 6. Oktober 2020
Fläche 162.499 km²
Bevölkerungszahl 54.568.829 Mio (2019)
Bevölkerungsdichte 335,8 Einwohner pro km²
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
 pro Kopf
4.193.839.155.715,67 (2019)
 76.854,12 Koban (2019)
Währung
Koban (1 Koban = 100 Ryō)
Reichsgründung
 im Real Life (RL)
500 v. Chr.
  1. Dezember 2019
Reichshymne -
int. Kennzeichen FU
int. Vorwahl
Website Webpräsenz
Forum Forum
Mitgliedschaften -
Die Provinzen und ihre Hauptstädte
Saizū-miyako Residenz- und Hauptstadt Saizū
Yezo Dosanko
Konshū Yokoyo
Michinoku Oshu
Chūkyō Tōaki
Zipang Kinsai
Kansai Ōsakoto
Chinzei Yamatori
Shishū Tosai
Kyūkoku Satsumi
Sonderverwaltungsgebiet
Keika Keika


Das Kaiserreich Fusō, amtlich Fusō Teikoku, eine auf Renzia liegende Inselnation. Es gilt als ein hochentwickeltes Land.


Physische Geographie

Allgemeines

Geologie

Klima

Gewässer

Inseln

Humangeographie

Flächennutzung

Nur wenig Fläche des im Norden des Landes kann zur Landwirtschaft benutzt werden, da ein Zentralmassiv den Ackerbau massiv einschränkt.

Ballungsgebiete

Zentrum des menschlichen Zusammenlebens der Insel sind die Großstädte an den Küsten Fusōs. Sie sind die wirtschaftlichen und Kulturellen Zentren des Kaiserreiches. Die größte Stadt des Landes ist die Hauptstadt Saizū

Natur und Landschaft

Flora

Fauna

Naturschutz

Politik

Regierungssystem

Das Regierungssystem hat sich seit dem späten Mittelalter kaum verändert. An der Spitze der Regierung steht der Großkanzler (Daijō-Daijin), welcher die traditionellen acht Minister zur Ernennung vorschlägt. Der Großkanzler und seine Minister bilden den Großen Staatsrat (Daijō-kan). Der Daijō-kan wird nicht durch das Parlament gewählt, sondern durch den Ōkimi (Großkönig) eingesetzt und ist nur diesem gegenüber verpflichtet. Der Daijō-Daijin ist den Ministern gegenüber weisungsbefugt.

Das Parlament; Dai-Gikai (Große Reichsversammlung)

Das als Dai-Gikai (Große Reichsversammlung) bezeichnete Parlament besteht aus Zwei Kammern, dem Oberhaus der Sangiin (Rätekammer), in welchem der Adel des Kaiserreiches sitzt, und dem Unterhaus der Kokkai (Nationalversammlung), welche vom Volk gewählt wird. Eine Legislaturperiode beträgt zwei Monate. Auf kaiserlichen befehl hin kann die Kokkai jedoch auch vorzeitig aufgelöstwerden.
In der Sangiin haben die Oberhäupter der Fürsten- und Markgrafenfamilien einen ständigen und erblichen Sitz. Die Grafen, Vizegrafen und Barone wählen aus ihrer Mitte weitere Mitglieder. Auch hier beträgt die Legislaturperiode zwei Monate, jedoch kann die Sagiin nicht vorzeitig aufgelöst werden. Eine Ausnahme besteht in den Zeiten des nationalen Notstandes, in welchen dieser Auflösungsschutz aufgehoben werden kann.

Parteienlandschaft

Die dominierende Partei des Kaiserreiches ist die Keika Fusō (Blühendes Fusō). Sie nimmt in wirtschaftlichen Frage eine weitreichend marktliberale Haltung ein, während die KF bei gesellschaftlichen Themen als wertkonservativ gilt. Als mitte-rechts Partei ist sie stark monarchistisch und pro-zentristisch.
Am rechten Rand befindet sich die ultranationalistische Teikoku Hoshutō (Reichskonservative Partei), sie zeigt neben antiparlamentarischen Tendenzen auch einen Antizentrismus. Sie ist besonders stark in der Provinz Konshū vertreten.

Sonderverwaltungszone

Militär

Oberbefehl und Organisation

Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Ōkimi (Großkönig, Kaiser). Er regelt die Organisation der Streitkräfte und deren Aufgaben per Erlass. Die militärische Führung wird durch das Daihon'ei (Kaiserliches Führunghauptquartier) als gemeinsames Oberkommando der Teilstreitkräfte wahrgenommen. Das Kriegsministerium stellt die politische Vertretung der Streitkräfte dar und verfügt über Aufsicht- sowie Kontrollrechte über das Daihon'ei.

Streitkräfte

Geschichte

Menschheitsgeschichte

Die Nationalgeschichte beginnt um das Jahr 500 v. Chr. mit Einigung der fusōischen Insel. Der erste Ōkimi war so der Gründungsmythos ein direkter Nachfahre des Sonnengottes Shonichi und erhielt den göttlichen Auftrag das Land in dessen Namen zu einen.


Zeitstrahl

ab 1825-Vermehrte Auslandsreisen von Söhnen rangniedrigerer Samuraifamilien zwecks Ausbildung nach Albernia, Dreibürgen, usw.

1835 - Der Reisebericht "Das verschleierte Land" von Miyoshi Inejiro, in dem er von der wachsenden technischen Überlegenheit des Westens schreibt, wird publiziert. Das Buch wird kurz nach dem Erscheinen durch das Imagawa-Taikunat verboten; Miyoshi wird verhaftet und zum Seppuku gezwungen.

1840 - Eine Reformbewegung gründet sich und fordert das Bakufu auf eine Modernisierung anzustreben. Ebenso gibt es Stimmen die wieder mehr Macht für den Kaiser fordern. Diese Bewegung wird durch das Kaiserhaus unterstützt. 1. Säuberungswelle, die Anführer der Bewegung werden verhaftet. 1. Vorkrise zwischen Kaiserhof und Bakufu; Abkühlung des Verhältnisses zwischen Saizū und Kyōgo.

1856 - Eine zweite radikalere Bewegung gründetet sich, die versucht an westliche Bewaffnung zu kommen.

1857 - 2. Vorkrise, auch Blutkirschenkrise genannt, während des Besuches einer Prozession zu Hanami wird der Vorsitzende des Bakufu-Staatsrates bei einem Attentat ermordet. 2 Säuberungswelle, die Bewegung wird noch weiter in den Untergrund getrieben. Das Taikunat kürzt seine Zahlungen an den Kaiserhof.

1861 - Ein Daimyō, der in Verbindung mit dem Attentat stehen soll, wird zum Seppuku gezwungen. Dies führt zu einer Radikalisierung der kaisertreuen Daimyō, das Bakufu verliert an Einfluss.

1866 - Der Versuch der Festnahme eines des Hochverrat am Taikunat verdächtigten Samurais in Saizū endet in Tumulten in der Stadt. Offener Widerstand gegen das Taikunat bricht im ganzen Land aus.

1866 bis 1871 - Bürgerkrieg mit Sieg der Kaisertreuen. Gründung der "Kaiserlichen Einheitspartei", Keimzelle der Kaika Fusō.

1873 - Zusammenlegung der Han zu den heutigen Provinzen. Übergabe der Untertanenschaft an den Okimi.

1874 - Durch Kaiserliches Dekret werden die Stände des Kuge und Buke aufgelöst. Es wird das Kazoku-System eingeführt. Die ehemaligen Daimyō, höheren Samurai und Kuge erhalten wegen ihrer Stellung bzw. auf Grundlage ihres Vermögens/Größe des ehemaligen Besitzes ihre Adelstitel. Mittlere und rangniedere Samurai bilden die Shizoku, eine Soziale Klasse ohne ständische Privilegien.

1876 - Itō Tadao wird Daijō Daijin, Einführung der Verfassung.

Bevölkerung

Demographie

Sprachen und Dialekte

Religionen

Wirtschaft

Recht

Rechtswesen

Verkehr

Schiene

Straße

Luftverkehr

Schifffahrt

Gesellschaft

Ständeordnung

Die Gesellschaft teilt sich auf in zwei Stände; in das Bürgertum und den Adel. Die kleinere Gruppe ist der Adel, dieser wird als Kazoku (prächtige Familien) bezeichnet und besteht aus den Rängen:

  • Kōshaku (Fürst),
  • Hōshaku (Markgraf),
  • Hakushaku (Graf),
  • Shishaku (Vizegraf),
  • Danshaku (Baron)

Die Kazoku-Klans bilden das elitäre Rückgrad der kaiserlichen Herrschaft und ihre Angehörigen sind deshalb in den entsprechend höchsten Positionen von Politik, Verwaltung und Militär zu finden. Der Adel in dieser Form entstand am Ende des 19ten Jahrhunderts aus der Fusion des Kuge (Hofadel) mit Buke (Schwertadel). Ebenso gibt es noch den Stand der Shizoku (Kriegerfamilien), welcher sich aus den ehemaligen mittel- und rangniederen Samuraifamilien bildet und über keine sozialen Privilegien verfügt.

Die meisten Untertanen der Kaisers sind bürgerlicher Herkunft. Obwohl ihr Sozialstatus deutlich niedriger als der des Kazoku ist, entstand durch den wirtschaftlichen Aufschwung seit den 1990ziger Jahren eine wachsende wohlhabende Mittelschicht und die Angehörigen des höheren Bürgertums imitieren den Lebensstil des Adels, in dessen Reihen sie streben aufzusteigen.

Hofrangwesen

Kultur

Allgemeines