Kaiser (Nordhanar): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. November 2022, 19:33 Uhr
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Amtssitz | Neues Stadtpalais in Syffia | |
Amtsbezeichnung | Kaiser von Nordhanar und Seyffenstein-Bajar | |
Amtsinhaber | Benedikt I. | |
Wahl | durch die Kurfürsten | |
Letzte Wahl | 01.05.2019 |
Der Kaiser von Nordhanar und Seyffenstein-Bajar ist das Staatsoberhaupt des Kaiserthums Nordhanar, er wird durch die Kurfürsten auf Lebenszeit gewählt.
Wahl
Der Kaiser wird durch das Kurfürstenkollegium des nordhanarischen Kaiserthums gewählt, welches aus dem König von Bajar, dem Erzherzog von Seyffenstein, dem Kurfürsten von Valbronn und dem Kurfürsten von Seyffan-Bajo besteht. Die Wahl findet stets nach dem Tode des vorhergegangenen Kaisers statt.
Befugnisse
Das nordhanarische Kaiserthum ist als parlamentarische Monarchie eingerichtet, womit der Einfluss des Kaisers als eher gering einzustufen ist. Für fast alle Amtshandlungen wird die Gegenzeichnung des Regierungspräsidenten benötigt, hier von ausgenommen sind lediglich die Einberufung und die Auflösung der Reichsversammlung. Der Oberbefehl über die Streitkräfte liegt zwar formell beim Kaiser, wird aber durch einen von ihm benannten Minister wahrgenommen.
Jedoch verfügt der Kaiser über einen gewichtigen Einfluss hinter den Kulissen, durch den beispielsweise Regierungskrisen oder ähnliche Situationen zügig bereinigt werden können. Unter dem amtierenden Kaiser ist es bereits zum Usus geworden dass man die Vertreter der Parteien bei Verstimmungen in der Regierungskoalition regelmäßig in den Palast einberuft, um diese zu bereinigen.
Seit der Amtszeit des Regierungspräsidenten Kaltenwald, und des daraus entstandenen "Kaltenwald-Putsches" nimmt der Kaiser deutlich aktiver Einfluss auf die Regierung, und übt seine Befugnisse nicht mehr so zurückhaltend aus.